Amtseintragung macht direkte Demokratie umständlich und ist in Pandemiezeiten nicht praktikabel – freie Sammlung muss möglich werden!
Die zweite Stufe der direkten Demokratie ist das Volksbegehren. Hierzu müssen 80.000 Unterschriften gesammelt werden, bisher in Form der Amtseintragung. Die Unterstützer können also nicht einfach ihre Daten angeben und unterschreiben – sie müssen hierfür zum Amt gehen. Die einzige andere Möglichkeit ist die relativ umständliche individuelle Beantragung einer Eintragung per Post.
Diese Schikane dürfte wohl der Grund sein, warum von über 50 Volksinitiativen der letzten 30 Jahre nur zwei diese zweite Stufe jemals bewältigt haben. Ein weiteres Problem ergab sich in Pandemiezeiten, in denen die Ämter oft geschlossen waren oder zumindest erheblichen Zugangsbeschränkungen unterlagen.
Dabei ginge es auch einfacher. Bürger könnten die Listen unterschrieben, wo immer sie wollen. Die Vordrucke können sie selbst ausdrucken oder von den Unterstützern der Initiative zugeschickt bekommen. Dies ermöglicht auch die aktive Unterstützung, etwa durch die Sammlung auf der Straße oder in der Nachbarschaft. Bereits 12 der 16 Bundesländer haben daher für Volksbegehren die „freie Sammlung“ zugelassen.
Mit unserem Antrag wollten wir erreichen, dass auch Brandenburg die freie Sammlung erlaubt. Leider wurde der Antrag von SPD, CDU und Grünen abgelehnt – was um so unverständlicher wird, wenn man den Koalitionsvertrag liest. Denn der kündigt sogar die Einführung von Online-Eintragungen an. Tatsächlich wurde von der Regierungskoalition jedoch gar nichts an den Eintragungsmethoden vereinfacht. Somit wird Brandenburg wohl auch weiterhin eines der Schlusslichter in Sachen direkte Demokratie bleiben.
Zum Gesetzesantrag „Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren durch Abschaffung der Amtseintragung“