Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking
Rede von Péter Vida in Textform:
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es spricht zu Ihnen der Lobbyist des Rechtsstaates in dieser Frage.
(Oh!)
Meine Damen und Herren, wir erlauben uns einen kleinen Rückblick
(Zurufe)
in dieser Sache: Gesetzesänderungen im Landtag im Jahr 2003 und im Jahr 2013, damals von den Linken zunächst scharf kritisiert und dann mitorchestriert, haben überhaupt dazu geführt, dass wir hier eine gesetzliche Grundlage hatten, auf der die Beitragserhebung erfolgen sollte. Daraufhin haben Verbände 250 000 rechtswidrige Bescheide erlassen. Die Politik hat erklärt, das sei alles rechtmäßig. Sie hat jegliche Vorschläge hier im Haus, die Beitragserhebung zu stoppen, abgelehnt. Sie hat auch den Bürgern deutlich gemacht, es lohne sich nicht, gegen die Bescheide vorzugehen. Ich erinnere an meine Heimatstadt Bernau, wo die Bürger, die gegen die Bescheide demonstriert und Widersprüche eingelegt haben, seinerzeit von der örtlichen CDU als Mob bezeichnet worden sind, meine Damen und Herren – ja, so war das. Alles sei okay, wurde erklärt.
Dann kam das Bundesverfassungsgericht und stellte fest, dass alles rechtswidrig war. Nun sagen dieselben, die vorher sagten, es sei alles in Ordnung: Hättet ihr mal geklagt, dann würdet ihr euer Geld zurückbekommen. – Und so warten weiterhin 100 000 Haushalte auf Rückzahlung.
Wie sieht die Situation aktuell aus? Nach der Entscheidung gab es hier im Landtag, das war im März 2016, einen Minimalkonsens auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Brüning von der Universität Kiel, der feststellte, dass wenigstens diejenigen, die ihre Bescheide nicht haben bestandskräftig werden lassen, ihr Geld zurückbekommen oder ihnen, wenn sie noch nicht gezahlt haben, die Forderung erlassen wird.
Wir haben zwar weiterhin die Zahlung an alle gefordert. Das ist aber immer abgelehnt worden mit dem Argument, Bestandskraft sei ein hohes Gut, die seien selber schuld. Schon das war angesichts der vielen Klagen, in die die Menschen getrieben wurden, der Kosten hierfür und der Einschüchterung, die sie erlebt haben, ziemlich unverschämt. Aber immerhin hieß es: Diese Gruppe bekommt ja ihr Geld zurück; die Gruppe, die geklagt hat, bekommt ihr Geld zurück, da werden wir auf jeden Fall etwas tun.
Nun ist die Sachlage: Ist nicht so! – Weiterhin gibt es Fälle, in denen Bürger ihr Geld nicht zurückbekommen, so auch bei dem dem Antrag zugrunde liegenden Fall aus dem Zweckverband Oderaue, zu dem es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt. Was ist passiert? Im Jahr 2013 ist ein klassischer Altanschließerbescheid ergangen; dagegen wurde Widerspruch eingelegt; der Widerspruch wurde zurückgewiesen; dagegen wurde Klage erhoben; die Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt wurde verloren; daraufhin wurde Berufung eingelegt.
Und nachdem die Berufung eingelegt war, kam die Entscheidung aus Karlsruhe, in der es hieß: Alles rechtswidrig! – Dann wurde hier seinerzeit von der Landesregierung erklärt: Diejenigen, die aktuell laufende Verfahren haben, bekommen ihr Geld zurück. – Nicht so in diesem Fall und in vielen anderen Fällen; der Bürger musste weiter klagen.
Er gewinnt dann im Jahr 2020, also vier Jahre später, vor dem Oberverwaltungsgericht. Aber der Verband denkt nicht einmal daran, das Geld zurückzuzahlen, und legt beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, um eine Revision anstrengen zu können. Er verliert nach einem Jahr und erklärt dann – nach einem Jahr -: Jetzt zahlen wir zurück, allerdings ohne Zinsen. – Das heißt, nach acht Jahren, in denen es angeblich solche Fälle nicht gab, müssen Bürger immer noch klagen oder werden zur Durchsetzung rechtswidriger – verfassungswidriger – Altanschließerbescheide verklagt.
Ich wurde für diese Behauptung hier immer gescholten. Der Minister hat ein Rundschreiben versandt – ich habe nachgefragt -: Es ist alles okay, solche Fälle gibt es nicht, alle haben ihr Geld zurückbekommen. – Tatsache ist: Die Zweckverbände machen, was sie wollen, und sie tanzen dem Minister auf der Nase herum. Er hat im Rundschreiben im August Hinweise gegeben und auf meine Anfrage hin geantwortet – Drucksache 7/2877 -:
„Es handelte sich dabei um eine Abfrage bei den unteren Kommunalaufsichtsbehörden vom 6. März 2019 vor dem Hintergrund wiederholt vom Fragesteller“
– das bin ich –
„behaupteter, jedoch nicht belegter Verstöße gegen das Vollstreckungsverbot […]. Diese Abfrage ergab, dass bei den unteren Kommunalaufsichtsbehörden keine Anhaltspunkte […] vorlagen.“
Das heißt: Uns sind solche Fälle nicht bekannt, also gibt es sie auch nicht. – Dabei lief zu der Zeit, als die Auskunft erteilt wurde, genau dieses Gerichtsverfahren, es war schon anhängig beim Bundesverwaltungsgericht. Dennoch behauptet das MIK, so etwas gebe es überhaupt nicht. Der Anschlussnehmer erhält also nach acht Jahren sein Geld nicht zurück, obwohl es hier Konsens war, dass die, die geklagt haben, ihr Geld zurückbekommen. Und das Ministerium sagt: Solche Fälle gibt es nicht. – Die Begründung: weil die Kommunalaufsicht ihnen gesagt habe, dass ihr die Zweckverbände gesagt hätten, dass sie so etwas natürlich niemals tun würden.
Und nun bekommt der Anschlussnehmer nach acht Jahren Recht. Eigentlich bekam er schon 2015 Recht, weil Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bindungswirkung für und gegen alle haben, das interessiert hier aber keinen. Aber er bekommt nach acht Jahren auch individuell Recht, und jetzt sagt der Verband: Na ja, immerhin hat es sich gelohnt, zu klagen, denn jetzt ist die Rechtsfrage ja endlich geklärt. – Nein, meine Damen und Herren, die Rechtsfrage war schon längst geklärt, spätestens seit November 2015.
Und – rein präventiv fürs Protokoll – nein, das sind keine Einzelfälle: Fälle nachträglicher Vollstreckung – inklusive Zinsen – aus verschiedensten Verbänden habe ich hier vorgetragen. Dazu wurde uns erklärt: Na ja, eine richtige Vollstreckung ist es nicht, es war erst einmal nur eine Vollstreckungsandrohung – zwinker, zwinker – mit einer Mahnung, insofern ist es ja keine Vollstreckung. – Aber die Auswirkung ist natürlich dieselbe. Und in diesem Fall ist es nun schwarz auf weiß belegt, dass hier nicht zurückgezahlt wurde, also Fallgruppe 2.
Grund für dieses kühne, selbstbewusste Verhalten ist die unerträgliche Desinformationskampagne, dass – wegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs – alles wieder strittig sei. Dazu haben auch Aussagen vom „Fanclub Zweckverband“ in diesem Landtag beigetragen, nämlich mit der Erklärung, dass die Rechtslage unklar und jetzt alles wieder im Fluss und streitig sei und die Gerichte das schon in den nächsten zehn Jahren klären würden.
Meine Damen und Herren! Ich halte das für unerträglich: Die Menschen haben geklagt, sie haben Unsummen gezahlt – wir reden von rund 800 Millionen -, sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen, und dennoch müssen sie ein weiteres Jahrzehnt darum kämpfen – in diesem Fall weitere fünf Jahre -, und sie gewinnen! Und da vertreten Sie ernsthaft gegenüber den vornehmlich Älteren, die Rechtslage sei unklar und die Gerichte müssten das weiter klären?!
Nein, meine Damen und Herren, die Rechtslage war klar, ist klar, und zwar mittlerweile durch alle Verwaltungsgerichtsinstanzen hindurch, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, und Bundesverfassungsgericht ja sowieso.
Deswegen ist es unverantwortlich, wenn die Politik die Fehler von vor zehn Jahren wiederholt und weiterhin erzählt, man könne es auch als rechtmäßig ansehen. Deswegen bedarf es jetzt der Verbindlichkeit: Rückzahlung zumindest für jene, die es laut eigenem Bekunden seit 2016 schon längst hätten bekommen müssen – wenigstens das, aber dann bitte schön auch garantiert und flächendeckend. Alle Verwaltungsgerichtsebenen und das Bundesverfassungsgericht sehen es so. Deswegen muss endlich Gerechtigkeit herbeigeführt werden, und hierzu bedarf das Ministerium eines echten Überblicks und nicht grobmaschig erzählter und ungeprüfter Behauptungen.
Deswegen: Schluss mit der weiteren Frustration der Anschlussnehmer! Der Landtag muss endlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anerkennen und entsprechend handeln, denn das ist ein Grundsatz des Rechtsstaates. Sorgen Sie dafür, dass das, was Sie 2016 versprochen haben, endlich auch umgesetzt wird! – Vielen Dank.