Péter Vida zum Gesetzentwurf „Erleichterung von Volksbegehren durch Abschaffung der Amtseintragung“ von BVB/FW-17.06.21

17. Jun 2021

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_trackin

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Direktdemokratische Mitwirkung bei Sachentscheidungen ist als punktuelles, thematisches Korrektiv bei einzelnen Sachfragen wesentlich für eine partizipative Demokratie. Deswegen sieht Brandenburg wie jedes Bundesland Instrumente der Mitbestimmung vor, sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene; das ist also nichts Populistisches, sondern etwas, das auf der geltenden Rechtslage basiert.

Diese Instrumente müssen so gestaltet sein, dass sie auch praktisch greifen können. Es wird immer wieder betont, dass die Brandenburger Landesverfassung eine der modernsten in Deutschland sei. Das mag in vielen Punkten auch stimmen – in diesem Punkt aber sicher nicht; denn die Amtseintragung bei Volksbegehren ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir sind eines der Bundesländer mit den höchsten Hürden für Volksbegehren. Da wird immer wieder ausgeführt: Wir haben ja nur 80 000 Unterschriften zu sammeln, in anderen Bundesländern ist das mehr. – Das sagen Leute, die selbst keine Volksinitiativen, keine Volksbegehren auf den Weg bringen. Es ist doch so: Ob Sie eine Unterschrift auf der Straße sammeln oder im Amt – das sind ganz unterschiedliche Belastungen. Sie können davon ausgehen, dass das Sammeln einer Unterschrift im Amt ungefähr so viel Aufwand mit sich bringt wie das Sammeln von fünf Unterschriften auf der Straße.

Wenn man dies einpreist, weiß man, dass wir in Brandenburg mit der Amtseintragung bei 80 000 Unterschriften innerhalb einer Sechsmonatsfrist eine der höchsten Hürden haben. Nur vier Bundesländer in Deutschland haben diese verpflichtende Amtseintragung. Deswegen liegen wir als Bundesland bei den Rankings zu Volksbegehren und Volksentscheiden – zum Beispiel des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ – auch im unteren Bereich. Die Zahl der bisher aus der Bevölkerung heraus initiierten Volksentscheide in Brandenburg liegt bei null.

Das ist ein Problem. Diesen Zustand kritisieren viele zivilgesellschaftliche Vereine. Bevor meine Nachredner dazu ausholen: Nein, das wird auch durch eine Onlineeintragung nicht behoben. Das ist ein gutes Add-on, das aber nach allen Erfahrungswerten der Vereine, die sich damit praktisch beschäftigen, lediglich neben der freien Sammlung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Unterstützung eines Themas bemisst sich an der Zahl der Unterschriften, die es bekommt, und an der Unterstützung, die es erfährt, aber nicht an der logistischen Fähigkeit, die Leute ins Amt zu trommeln. So bemisst sich die Verankerung in der Gesellschaft.

Der Antrag sieht vor, dass eine tiefgründige Prüfung der Unterschriften zu erfolgen hat, dass also der Landeswahlleiter, wie in anderen Bundesländern auch, dies in Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Meldebehörden durchzuführen hat. Bei Volksinitiativen findet das nicht statt.

Das Quorum von 80 000 und die Frist von sechs Monaten sind in der Verfassung geregelt. Das können wir durch einen bloßen Antrag nicht ändern. An diesem Punkt wollen Sie auch keine Änderung in der Verfassung. Das Einzige, was einfachgesetzlich geregelt ist, ist die Amtseintragung, und die können wir angehen.

Schauen wir doch mal, was in anderen Bundesländern gängige Praxis ist, bevor meine Nachredner sich dazu äußern; sie scharren ja schon mit den Hufen. Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Wir wissen, dass es Bundesländer gibt, in denen es eine reine freie Sammlung gibt; das ist übrigens die Mehrheit der Bundesländer. Es gibt auch Bundesländer, in denen eine Kombination gilt: Da kann man eine freie Sammlung machen sowie eine Amtseintragung, und beides wird dann addiert. Wie gesagt, nur noch eine Minderheit der Bundesländer hat die Regelung, dass eine harte, verpflichtende Amtseintragung vorgesehen ist.

Die hohe Zahl an Volksinitiativen zeigt: Die Menschen wollen mitreden. Sie wollen mitwirken, und sie wollen mitentscheiden. Das hat aber nur dann eine veritable Grundlage, wenn das auch in allen Stufen durchführbar ist. Für die Volksinitiative sind ein Quorum von 20 000 Unterschriften und die Zeit von einem Jahr eine faire Hürde. Die Hürde für den Volksentscheid ist mit 25 % – eine höhere gibt es in Deutschland nicht – schon sehr hart, aber das findet zumindest an einem Wahlsonntag statt, sodass jeder teilnehmen kann. Das ist also schon okay.

Das Problem ist die Zwischenstufe, das Volksbegehren. Genau deswegen gehen wir das Ganze an. Unser Vorschlag ist moderat. Es werden keine Hürden gesenkt. Es wird auch keine Kombination vorgeschlagen, wie in anderen Bundesländern, sondern es geht einfach nur darum, die Sammlung zu erleichtern.

Meine Damen und Herren, Sie selbst haben als Koalition in dieser Woche einen Antrag eingebracht, um die Hürde für die Amtseintragung von Unterstützungsunterschriften für Bürgermeisterwahlen zu senken. Das haben Sie getan. Das ist hier eine vergleichbare Situation; denn auch hier ist eine Amtseintragung vonnöten.

Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt, wir haben die repräsentative Demokratie – alles super. Aber man wählt natürlich nicht jede Sachentscheidung über diese fünf Jahre mit. Das kann daran liegen, dass man eine Partei wählt, obwohl man nicht hundertprozentig mit ihren Positionen übereinstimmt. Es kann aber auch daran liegen, dass im Laufe dieser fünf Jahre neue Themen hinzukommen, die man am Tag der Wahlentscheidung gar nicht abschätzen konnte.

In besonderen Fällen, so auch im Falle der CDU Brandenburg, wird eine Partei von den Leuten gewählt, weil diese davon überzeugt sind, dass sich die Partei für die Abschaffung der Erschließungsbeiträge einsetzt. Sie sind überzeugt, die Forderungen sind deckungsgleich, aber dann sehen sie sich damit konfrontiert, dass die CDU hier im Landtag genau das Gegenteil macht. In solchen Fällen braucht es Volksinitiativen und Volksbegehren, um Rechenschaft und die Einlösung von Wahlversprechen zu fordern. Es war der ehemalige Landrat der Prignitz, Herr Lange, der im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform – da war Herr Bretz noch mit mir gemeinsam auf einem Foto; wir haben die Zahlen hochgehalten: Ich habe die „9“ hochgehalten, und Sie haben die „1“ hochgehalten – …

(Zuruf: Nein, Herr Senftleben!)

– Gut. – … gesagt hat, dass Volksinitiativen und Volksbegehren als punktuelles Korrektiv bei wichtigen Themen, die die Menschen berühren, sinnvoll und notwendig sind.

Wir fordern heute noch nicht einmal irgendein konkretes Thema, sondern lediglich die Herstellung einer fairen Geschäftsgrundlage, und das auch nicht einfach so aus dem hohlen Bauch heraus, sondern auf der Grundlage von 30 Jahren Erfahrung in Brandenburg, in denen es gerade mal zwei erfolgreiche Volksbegehren und null erfolgreiche Volksentscheide aus der Bevölkerung heraus gegeben hat.

Geben Sie den Menschen also eine bessere Chance, eine bessere Grundlage, um Volksinitiativen und Volksbegehren zum Erfolg zu führen. Wenn man es nämlich mit der Stärkung von Volksinitiativen ernst meint – und das haben alle so bekundet -, muss man auch den zweiten Schritt gehen und die Situation für ein Volksbegehren in einen fairen Zustand versetzen.

Also, Schluss mit der Wettbewerbsverzerrung! Her mit der Herstellung von Zuständen, wie sie auch in anderen Bundesländern herrschen, und her mit einer fairen, bürgerfreundlichen und zeitgemäßen Form von Volksbegehren! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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