Pressekonferenz: Zweckverbände zwingen Altanschließer zu Gerichtsprozessen + Städte- und Gemeindebund verhält sich parteiisch

1. Juni 2021


Pressekonferenz vom 01.06.2021: Zweckverbände zwingen Altanschließer zu Gerichtsprozessen + Städte- und Gemeindebund verweigert BVB/FW zustehenden Platz

• Abwasserzweckverbände zwingen Altanschließer weiter zu Gerichtsprozessen

Eigentlich ist die Frage nicht rechtskräftiger Bescheide für Altanschließer klar: Wer schon gezahlt hat, dem müssen die Abwasserzweckverbände die rechtswidrigen Beiträge erstatten. Wer noch nicht gezahlt hat, bei dem dürfen sie die rechtswidrigen Bescheide nicht vollstreckn. Wir hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass sich einige Abwasserzweckverbände nicht an diese Regel halten. Innenminister Stübgen (CDU) tat das mehrfach als Gerücht und Unwahrheit ab. Nun aber belegt eine Gerichtsurteil, dass Abwasserzweckverbände nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus Karlsruhe Altanschließer noch 5 Jahre lang in Gerichtprozesse durch mehrere Instanzen zwangen. Wir erwarten einen Runderlass der Landesregierung, der die Verbände dazu verpflichtet, geltendes Recht einzuhalten!

• Städte- und Gemeindebund verweigert BVB / FREIE WÄHLER zustehenden Platz im Präsidium

BVB / FREIE WÄHLER stellt in Brandenburg auf allen Ebenen – Gemeinden, Landkreise und Landtag – zahlreiche parlamentarische Vertreter. Nach der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg (StGB) steht BVB/FW daher auch ein Sitz in dessen Präsidium zu. Dennoch verweigert der per Satzung überparteiliche und neutrale Städte- und Gemeindebund BVB / FREIE WÄHLER seit Jahren diesen Sitz im Präsidium. Dabei müsste nicht einmal ein Vertreter gehen – denn derzeit ist einer der Sitze im Präsidium ohnehin frei!

Dieses Verhalten des Städte- und Gemeindebundes wird noch unverständlicher, da alle Parteien dort vertreten sind. Neben SPD, CDU, Linken, den Grünen und der AfD ist das auch die FDP. Obwohl diese in Brandenburg nun schon seit Jahren auf allen Ebenen (Land, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden) deutlich weniger parlamentarische Vertreter stellt als BVB / FREIE WÄHLER. Entsprechend ist hier seitens des StGB keine Neutralität zu erkennen. Damit dürfte der Landtag den StGB allerdings auch nicht mehr als neutralen Anzuhörenden anerkennen.

Presseecho:

„Freie Wähler fordern Sitz im Städte- und Gemeindebund“ – dpa-Meldung (u.a. bei ntv, berlin.de), 01.06.2021

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