Die Geschichte des Flughafens BER ist eine von zahlreichen gravierenden Fehlern, die sich wie an einer Perlenschnur aneinanderreihen. Aus Sicht der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER war der Kardinalfehler die Standortwahl vor 25 Jahren.
Grundlage für die unterschiedlichen Standortvorschläge für den BER war das 1993 durchgeführte Raumordnungsverfahren (ROV). Gegenstand des Raumordnungsverfahrens war die Errichtung eines internationalen Verkehrsflughafens mit einer Kapazität von 60 Mio. Passagieren pro Jahr und vier Start- und Landebahnen. Geprüft wurden die drei Standortalternativen Schönefeld-Süd, Sperenberg und Jüterbog-Ost.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Standorte Sperenberg und Jüterbog-Ost im Hinblick auf Errichtung und Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) – wie sein erster Arbeitstitel lautete – den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen.
Der Standort Schönefeld entsprach eigentlich nicht den Anforderungen für den Bau eines internationalen Flughafens. Im Planfeststellungsbeschluss für den BER wurde dennoch der Standort Schönefeld gewählt, was damit das erste Verfahren der Bundesrepublik Deutschland war, welches nicht der Empfehlung des Raumordnungsverfahrens folgte.
Dass es schlussendlich doch der Standort Schönefeld geworden ist, kritisiert Matthias Stefke, der selbst in Blankenfelde wohnt und jahrelang an der Seite der betroffenen Anwohner/innen gegen den falschen Standort kämpfte: „Der Flughafen Tegel sollte u. a. auch deshalb geschlossen werden, da er sich in einer Innenstadtlage befindet, in der man heutzutage keinen Flughafen mehr planen würde. Die Lage des Flughafens BER befindet sich aber genau in einer solchen. Der Tag der Standortentscheidung war ein schwarzer Tag für das gesamte BER-Umfeld. Ungefähr 200.000 Menschen werden vom täglichen Lärm und Ultrafeinstaub-Belastungen betroffen sein. Das ist eine Größenordnung von Städten wie bspw. Kassel oder Rostock.“
Stefke sieht es als einen seiner politischen Schwerpunkte als Abgeordneter im Brandenburger Landtag, dass die betroffenen Anwohner/innen wenigstens durch geeignete Maßnahmen zum Schallschutz vor dem Fluglärm geschützt werden. Stefke dazu: „Der Flughafen ist eröffnet. Unser gemeinsamer langer Kampf gegen den Flughafen am offensichtlich falschen Standort wurde nicht erhört. Nun gilt es, sich mit aller Kraft für die Rechte der Betroffenen zu engagieren. Ein uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22.00 – 6.00 Uhr und die Gewährleistung des planfestgestellten Schallschutzziels stehen nun im Fokus.“
Anträge im Landtag Brandenburg im Zusammenhang mit dem BER:
Echter Schallschutz für alle – 11.05.2021
Anspruchsermittlungen Bau an die Realität anpassen – Schallschutz für alle – 20.04.2021
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