Realitätsferne Regelungen beim Anpassungsgeld ändern? SPD, CDU und Grüne lehnen ab …

26. Mai 2021

Der von der Bundesregierung forcierte Ausstieg aus der Braunkohleverstromung spätestens bis zum Jahr 2038 führt in der Lausitz zum Verlust tausender Jobs. Davon betroffen sind jedoch nicht allein die LEAG-Mitarbeiter in den Tagebauen und Kraftwerken. Auch zahlreiche Beschäftigte in Zulieferunternehmen verlieren ihre Jobs.

Um den bereits begonnenen Arbeitsplatzabbau sozialverträglich zu flankieren, hat der Bund am 3. September 2020 ein Anpassungsgeld eingeführt. Die Richtlinie gilt für betroffene Beschäftigte ab einem Alter von 58 Jahren. Die Regelungen in Bezug auf die Anspruchsberechtigung führen jedoch zu erheblichen Ungerechtigkeiten, die wir als BVB / FREIE WÄHLER mit einem Antrag im Landtag nun thematisiert haben.

Als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fordern wir die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund für Änderungen dieser Richtlinie einzusetzen, so dass Beschäftigte nicht aufgrund einer Stichtagsregelung ausgeschlossen werden, welche bereits verstrichen ist. Des Weiteren fordern wir eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage von 80 % auf 70 % des Jahresumsatzes, damit es den betroffenen Unternehmen überhaupt möglich ist, ein Anpassungsgeld für entlassene Beschäftigte zu beantragen.

Denn der Blick auf die tatsächlichen Antragsbewilligungen zeigt die Misere der Beschäftigten sehr eindrucksvoll. Von den 27 potentiell anspruchsberechtigten Unternehmen haben bislang nur 10 einen Antrag gestellt. Lediglich 2 Unternehmen aus dem Lausitzer Revier erfüllten schlussendlich überhaupt nur die strengen Richtlinienkriterien.

Die Beschäftigten aller übrigen 25 Unternehmen haben damit bislang de facto keine Chance auf Anpassungsgeld. Obwohl auch sie ihren Job in vergleichbarer Weise verlieren oder bereits verloren haben.

Leider bleiben SPD, CDU und Grüne bei ihrer pauschalen Blockadehaltung gegen alle Anträge aus der Opposition. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition abgelehnt.

Antrag „Anpassung und Erweiterung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an
Arbeitnehmer von Braunkohleunternehmen“

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