Rede von Péter Vida in Textform:
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Notwendigkeit eines haushalterischen Nachjustierens ist unseres Erachtens gegeben. Ob dies aber zwingend im Wege der Kreditermächtigung oder als Rücklagenentnahme oder durch beides erfolgen sollte, werden hoffentlich die Beratungen in den nächsten Wochen zeigen.
Richtig ist, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2021 nicht absehbar war, dass der Dezemberlockdown bis heute anhalten würde. Die für Corona-Hilfen geplanten Mittel reichen nicht aus. Die Bedarfe haben sich geändert. Das erkennen wir an. Teststrategie, Impfstrategie, Wirtschaftshilfen, Zuwendungen sind in größerem Umfang erforderlich, als zu erwarten war. Dem wollen und können wir uns nicht verschließen, so, wie wir es auch in der Vergangenheit nicht getan haben.
Allerdings ist schon bemerkenswert, mit welch einer Leichtigkeit die Landesregierung bereit ist, weitere Kredite aufzunehmen, ohne Alternativen in Betracht zu ziehen. Offensichtlich ist es in dieser anerkannten Notlage viel zu einfach, die Schuldenbremse zu umgehen, um die Probleme zu lösen. Deswegen sind die Vorreden des charmanten Kollegen Redmann, wie er das hier immer vorträgt, besonders bemerkenswert. Er lobt hier die Schuldenbremse und winkt im Geschäftsgang eine Milliarde nach der anderen als Kreditermächtigung durch und stellt sie als alternativlos dar. Das passt nicht zusammen.
Natürlich gehört dazu auch die Diskussion darüber, wie es in diesen Dimensionen dazu kommen konnte. Auch das dauerhafte Ignorieren von Öffnungsmöglichkeiten und wissenschaftlicher Analysen zur Möglichkeit von Lockerungen im gastronomischen und touristischen Bereich hat dazu beigetragen, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie schlimmer wurden, als sie es ohnehin schon gewesen wären.
Präsidentin Prof. Dr. Liedtke: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
An dieser Stelle finde ich es nicht passend.
(Lachen und Zurufe)
– Ich denke, Herr Redmann hat viele Zwischenfragen gestellt. Er kann das gern auch im weiteren Verlauf tun. Aber es hat ja noch gar nicht richtig begonnen.
Meine Damen und Herren, obwohl es Hinweise darauf gab, dass diese Einrichtungen mit gutem Hygienekonzept zu einer Entzerrung der privaten Treffen beitragen können, hat man lieber auf einen kompromisslosen Lockdown gesetzt. Selbst dann, als Infektionsumfeldanalysen nahelegten, dass man Lockerungen vornehmen könnte, wurde man dafür gescholten. Modellprojekte aus anderen Bundesländern wurden selbstgerecht verhöhnt: Nur Sie in Brandenburg, nur Sie wussten, wie es geht; nur Sie konnten es, wie auch beim Impfen, weswegen wir den letzten Platz belegt haben.
Meine Damen und Herren, auch das trug dazu bei, erst später lockern zu können. Damit ist das in Teilen falsche Corona-Management auch ein Grund für die zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen, von den Grundrechtseinschränkungen ganz zu schweigen.
Dann kommt der Fraktionsvorsitzende der SPD und sagt: Die Kreditermächtigungen haben geholfen und werden helfen, schnell zu helfen. – Wie kann man angesichts des Schlingerkurses bei den Soloselbstständigen, bei den sogenannten Novemberhilfen – ich habe wirklich geschaut, ob er den Gregorianischen Kalender oder doch den Julianischen Kalender meint -, angesichts der halbjährigen Verzögerungen, die teilweise um sich griffen, das Adjektiv „schnell“ in den Mund nehmen? Dort das Wort „schnell“ zu verwenden, ist wirklich blanker Hohn.
Doch er macht da ja nicht Halt. Er ist ja zugleich auch SPD-Sprecher gegen mehr direkte Demokratie und stellt sich hin und sagt: Der Vida will die Erschließungsbeiträge abschaffen. – Ich möchte in Erinnerung rufen, dass es nicht der Vida ist, der das will, sondern es sind über 32 000 Brandenburger, die das im Rahmen einer Volksinitiative in Rekordgeschwindigkeit mit ihrer Unterschrift hier eingereicht haben. Im Übrigen kommen seitdem viele, viele weitere Unterschriften. Wir stehen, wenn es nötig sein sollte, gern bereit, das für Sie auch noch mit einem Volksbegehren zu untermauern.
Bemerkenswert ist, dass bei solchen vollmundigen Ankündigungen die CDU klatscht, die das vor anderthalb Jahren noch selbst vollmundig gefordert hat – teilweise waren es Personen, die jetzt mit in der Regierung sitzen. Die SPD klatscht, wo sie jede Million, jede nächste Tranche für den BER durchwinkt, und auch die Grünen klatschen wie bei den zig Millionen, die auf dem Rücken der Kommunen in die Tesla-Infrastruktur gesteckt werden, und erachten es nicht für nötig, das Land in die Pflicht zu nehmen, erklären uns aber dann, das sei nicht finanzierbar. Nein, unseres Erachtens kann es keine Gerechtigkeit nach Kassenlage geben, sondern ein erkanntes Unrecht muss behoben werden, und zwar so schnell wie möglich.
Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr war eine Kreditaufnahme in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro vorgesehen, um die Folgen der Pandemie zu bekämpfen. Insgesamt sind rund 615 Millionen Euro für Corona-Hilfen abgeflossen, also viel weniger als erwartet. Die mögliche Kreditermächtigung wurde demnach auch nur in dieser Höhe in Anspruch genommen. Für den Haushalt 2021 gibt es eine Kreditermächtigung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro für Corona-Hilfen und das Sondervermögen. Warum also wird nicht erst einmal die vorhandene Kreditermächtigung genutzt, um den steigenden Bedarf zu decken? Es steht uns doch frei, den für das Sondervermögen geplanten Bedarf mit dem Haushalt 2022 abzudecken, wenn erkennbar ist, dass die am Jahresende noch zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für den kommunalen Finanzausgleich, den kommunalen Rettungsschirm und den Ausgleich der prognostizierten Steuerausfälle abzufangen.
Warum werden nicht die allgemeine Rücklage, die unter Berücksichtigung der geplanten Entnahme in diesem Jahr immer noch ein Volumen von etwa einer Milliarde Euro umfasst, sowie die Rücklagen der Ministerien in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro genutzt, um den unbestrittenen Bedarf zu decken?
Mit dem Jahresabschluss 2020 war sehr deutlich zu erkennen, dass auch die Landesregierung, die Ministerien selbst, gern in diesen Kredittopf greifen, um, höflich formuliert, für eigene Zwecke Vorsorge zu treffen. Ein Blick in den Bericht des Finanzministeriums zum Jahresabschluss 2020 schafft hier Klarheit: Das Land hatte zum Jahresende 2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. So weit, so schlecht, aber zu erwarten. Nach der Ermittlung des Fehlbetrages wurden 600 Millionen Euro an Rücklagen geführt, und der Fehlbetrag wuchs auf 1,7 Milliarden Euro. Erst an dieser Stelle wurde dann der Kreditbedarf errechnet.
Da stellt sich schon die Frage, ob die neuen Rücklagen der Ministerien denn nicht kreditfinanziert waren. Nun weiß jeder – auch ohne buchhalterische Ausbildung -, dass Rücklagen nicht aus Überschüssen gebildet werden dürfen und dass ein Fehlbetrag eben kein Überschuss ist. Das heißt: Rücklagen hätten aus diesem Grund gar nicht gebildet werden dürfen. Die Ministerien haben Rücklagen gebildet, die teilweise aus Krediten finanziert waren.
Deswegen haben wir im Finanzausschuss natürlich auch diesen Aspekt intensiv thematisiert. Wir haben anerkannt und auch betont, dass Rücklagen für Notlagen da sind. Wir haben auch anerkannt, dass wir eine Notlage haben. Deswegen haben wir die Frage gestellt, was dagegenspreche, die vorhandenen Rücklagen wenigstens teilweise dazu zu verwenden, den festgestellten Mehrbedarf zu decken. Diese Frage hat die Ministerin im Haushaltsausschuss nicht richtig beantworten wollen bzw. nicht schlüssig beantwortet. Ihre Antwort darauf war wie auch heute: Ja, das kann man so machen. – Aber sehen Sie es mir nach: Das ist angesichts der Zahlenkolonnen der Komplexität des Sachverhalts wahrlich nicht angemessen, schon gar nicht der Wichtigkeit des Themas.
Auf den Kabinettsbeschluss zu verweisen, der ja zumindest in diesem Punkt aus Ihrer Feder stammen dürfte, und die Verantwortung für den Nachtrag auf andere verteilen zu wollen zeugt auch nicht davon, dass das Finanzministerium andere Optionen als einen erneuten Kredit in Erwägung gezogen hat.
Der von den Koalitionsfraktionen viel beschworene Satz, den gerade Herr Bretz – ich glaube, er wird ihn jetzt erneut wiederholen – und Herr Noack schon inflationär gebrauchen, nämlich der Satz „Wir fahren auf Sicht“ – das ist ja immer die nautische Ankündigung Ihrerseits -, wirkt angesichts solcher Äußerungen der Finanzministerin leider mehr als deplatziert. Denn auf Sicht zu fahren heißt eben nicht nur, dass Entscheidungen getroffen werden, deren Folgen absehbar sind, sondern auf Sicht zu fahren heißt für uns auch Anpassung an bestehende Verhältnisse und Risikominimierung.
Da die Zeit dramatisch verrinnt, will ich an dieser Stelle nur kurz auf den Antrag der Linken eingehen, die die Wiedereinführung der Vermögenssteuer als probates Mittel favorisieren, um die Belastung der Landeshaushalte abzufangen. Nun wurden schon oft Vorschläge zur Reichenbesteuerung benannt. Wenn Sie sich in Erinnerung rufen, meine Damen und Herren, was darin teilweise als Reichtum definiert wurde, dann stellen Sie fest, dass sich das häufig nicht als ausgereift erweist. Außerdem wird ständig nur von der relativen Verteilung, der relativen Armut geredet, anstatt die Wohlstandsentwicklung aller Gruppen zu beleuchten. Nach unserem Verständnis ist das keine tragbare Lösung und auch kein fairer Umgang. Vielmehr sollte die Einsparung doch einer wirtschaftlichen Haushaltspolitik entspringen. Daher ist das mit unserer Auffassung von Volkswirtschaft nicht zu vereinbaren und wird unsererseits abgelehnt.
Meine Damen und Herren, so kann es aus unserer Sicht im Zusammenhang der Diskussion über diesen Nachtragshaushalt auch nur darum gehen, allen einen unumkehrbaren Öffnungsplan zu präsentieren, der im Sommer die unbeeinträchtigte Inanspruchnahme weitestgehend aller Dienstleistungen ermöglicht. Wir haben von meinem Vorredner gehört, dass bei einer Inzidenz von 50 alles öffnen solle. Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich im Februar oder März einen Plan vorgelegt habe, bei einer Inzidenz von 65 die Gastronomie zu öffnen. Das war damals angeblich unwissenschaftlich. Nun wird das viele Monate später wieder gefordert. Wir verbinden das mit der Erwartung, dass die moralisierenden Appelle aufhören und den Menschen, die danach verlangen, und zwar bald, nicht weiter ein schlechtes Gewissen eingeredet wird.
Meine Damen und Herren, wir sind gern bereit, weiteren Kreditermächtigungen zuzustimmen, wenn es die Lage erfordert. Wir sind gespannt darauf, wie uns die Landesregierung und die Finanzministerin dieses Erfordernis in den Haushaltsberatungen erläutern werden. Heute ist es noch nicht geschehen. Allein der Mehrbedarf an Corona-Soforthilfen rechtfertigt aus unserer Sicht keine weiteren Kredite. Nach derzeitiger Sachlage sehen wir angesichts der vorhandenen Kreditermächtigungen, der Höhe der Kreditaufnahme 2020 und der daraus immer noch vorhandenen Rücklage eine weitere Erhöhung der Kreditermächtigungen mehr als kritisch, stimmen aber der Überweisung zunächst zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.