Matthias Stefke zu „Offene Daten in Brandenburg“ von SPD, CDU, Grüne vom 19.05.2021

19. Mai 2021

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Der Antrag hat zum Inhalt, dass Verwaltungsdaten, die nicht personenbezogen oder aus anderen dringenden Gründen geheimhaltungsbedürftig sind, zum Wohle der Allgemeinheit genutzt werden können. Erreicht wird das mit einem Open-Data-Gesetz, das in Ergänzung zu den bundes- und europarechtlichen Verpflichtungen einen klaren Rahmen für die Bereitstellung sogenannter offener Daten schafft.

Ein solches Open-Data-Gesetz hat sich die Koalition im Koalitionsvertrag vorgenommen. Notwendig ist dafür beispielsweise die Einrichtung standardisierter bzw. offener Schnittstellen bei der Beschaffung von IT-Anwendungen, die beim Datenaustausch von Anwendungen unterschiedlicher Hersteller die Interoperabilität sicherstellen – zugegeben ein auch in zeitlicher Hinsicht komplexes Vorhaben. Wir haben sehr wohl Verständnis dafür, dass ein solches Gesetz nicht von heute auf morgen ausgearbeitet, im Parlament beraten und verabschiedet ist. Nun ist die Koalition jedoch bereits eineinhalb Jahre im Amt, und die Koalitionsfraktionen legen uns diesen Antrag vor, der erahnen lässt, dass mit dem Gesetz nicht vor Ende 2022 oder sogar erst 2023 zu rechnen ist.

In allen fünf Punkten des Antrags geht es im Grunde um Vorarbeiten für das Gesetz, um diverse Prüfaufträge, die die Landesregierung – siehe Punkt 5 – sogar bis zum Ende des ersten Quartals 2022 abarbeiten können soll.

Aus unserer Sicht sind auch einzelne Punkte nicht konkret genug formuliert, beispielsweise Punkt 3: Was sind „Daten […] von Dritten […] im Bereich der Mobilität und Infrastruktur bei der Durchführung von Dienstleistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge“? Das sollte in Anbetracht der Tatsache, dass eben keine personenbezogenen oder aus anderen dringenden Gründen geheimhaltungsbedürftige Daten verwendet werden sollen, konkretisiert werden.

Punkt 4 könnte man auch verständlicher formulieren, um einem das Rätseln zu ersparen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, Ihnen dürfte bekannt sein, dass die EU-Richtlinie 2019/1024 am 16. Juli 2019 in Kraft getreten ist und bis zum 17. Juli 2021 – dieses Jahr – in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ob Brandenburg das gelingt, darf bezweifelt werden. Denn der Antrag beinhaltet ein Hintertürchen, das da lautet:

„Die Umsetzung des Antrages erfolgt im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen und Haushaltsmittel“.

Damit und mit dem zeitlichen Fahrplan der Koalition für die Vorarbeiten des Open-Data-Gesetzes bis 2022 ist das nicht zu schaffen. Das Open-Data-Gesetz ist ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Wir hatten bereits in den Beratungen hierüber unsere Unzufriedenheit mit dem Schritttempo zum Ausdruck gebracht, was ich an dieser Stelle wiederhole. Wir müssen hier einfach schneller zu Potte kommen und dem Landesmotto „Brandenburg. Es kann so einfach sein.“ auch hier Geltung verschaffen. Dem Antrag werden wir zustimmen, auch wenn uns der eingebaute Vorbehalt Bauchschmerzen bereitet. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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