BVB / FREIE WÄHLER geht mit einem Gesetzentwurf zur Verlängerung des Brandenburger Windkraft-Moratoriums in die kommende Sitzung des Landtages. Der Antrag sieht vor, die Errichtung von sog. raumbedeutsamen Windenergieanalagen in Gebieten mit einem gerichtlich gekippten Regionalplan für 4 statt bisher 2 Jahre zu untersagen.
Wie erinnerlich, hat das Oberverwaltungsgericht bereits 4 von 5 Regionalplänen wegen Planungsfehlern für unwirksam erklärt. Auch der fünfte, derzeit beklagte Plan steht wegen vergleichbaren Mängeln vor dem Aus. Deswegen hatte der Landtag im Jahr 2019 eine Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung beschlossen. Hiernach dürfen, wenn ein Regionalplan gerichtlich für unwirksam erklärt wurde, binnen 2 Jahren ab Beginn der Aufstellung des neuen Plans keine Windräder errichtet werden.
Die jüngste Entwicklung hat gezeigt, dass der Zeitraum in den meisten Fällen nicht ausreicht, um einen rechtssicheren neuen Regionalplan zu erarbeiten. Um sicherzustellen, dass nicht verwaltungsaufwendige Einzeluntersagungen nötig werden, braucht es eine raumordnerische Gesamtregelung in Form einer Moratoriums-Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Nur so besteht die Möglichkeit, umwelt- und anwohnerrelevante Schutzgüter angemessen zu berücksichtigen und die Hinweise der Rechtsprechung abwägungskonform einzuarbeiten.
Zugleich spricht sich BVB / FREIE WÄHLER dafür aus, die Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess durch ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgende Akteure spürbar zurückzudrängen. Insbesondere kann es nicht sein, dass Grundstücksverpächter, die erhebliches Geld durch die Flächenbereitstellung erhalten, was durch alle Stromnutzer gezahlt wird, zielgerichtet und ohne jede Kontrolle Einfluss auf die kommunalpolitischen Entscheidungsträger nehmen können.
Der Antrag soll auch dazu dienen, ein rechtssicheres Planungsinstrument zu entwickeln, das einen Wildwuchs nah an Wohnsiedlungen und eine Bebauung im Wald verhindert.