Tübinger Modell übernehmen – Einrichtungen mit negativen Corona-Tests öffnen!

23. Mrz 2021

BVB / FREIE WÄHLER geht mit einem fundierten Antrag gegen weitere Verschärfungen und für Lockerungen mit Augenmaß in die kommende Landtagsdebatte

Die britische Variante des Corona-Virus lässt die Inzidenzen in Deutschland steigen. Die Ministerpräsidentenkonferenz reagierte am Dienstagmorgen mit einer Verschärfung des Lockdowns. Befremdlicherweise erfolgte dies vor allem in Bereichen, die ohnehin keinen hohen Anteil am Infektionsgeschehen haben und kaum zur aktuellen Zunahme beitragen. Neue Perspektiven zur Öffnung wurden nicht gegeben, vorhandene sogar zurückgenommen.

BVB / FREIE WÄHLER ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Die Ministerpräsidentenkonferenz behandelt die massive Einschränkung der Grundrechte inzwischen als Selbstverständlichkeit. Dabei sind auch bei hohen Inzidenzen Lösungen zur Öffnung von Bereichen des öffentlichen Lebens vorhanden. Ein Beispiel ist das Tübinger Modell. Vom Einzelhandel über Gastronomie bis hin zur Kultur können Einrichtungen wieder öffnen, wenn Gäste und Mitarbeiter einen tagesaktuellen Corona-Test mit negativem Ergebnis vorweisen können.

Dies bietet gleich mehrere Vorteile: Mit tagesaktuellem negativem Testergebnis herrscht für die Bürger relative Normalität. Selbst größere soziale Zusammenkünfte sind möglich. Die Unternehmen können öffnen, die Mitarbeiter haben Arbeit. Zugleich lassen sich die Bürger häufiger testen. Infektionsketten werden so frühzeitig durchbrochen. So hat der Landkreis Tübingen eine Inzidenz, die um 40 % unter dem Schnitt Baden-Württembergs liegt.

Mit einem Entschließungsantrag im Landtag will BVB / FREIE WÄHLER dieses Modell in Brandenburg ebenfalls ermöglichen. Die Landesregierung wird darin beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen in Brandenburg zu schaffen. Sie soll zudem die Finanzierung der notwendigen Tests übernehmen, die unkompliziert in Apotheken, Arztpraxen und Rettungsstellen durchgeführt werden sollen.

Zudem sieht der Antrag vor, Gottesdienste und traditionelle Osterfeierlichkeiten zuzulassen und die Teilnehmer hierbei nicht auf virtuelle Veranstaltungen zu verweisen. Dies wird der religiösen, familiären und traditionellen Bedeutung des Festes nicht gerecht.

Zum Antrag „Öffnen mit Sicherheit: Tübinger Modell in Brandenburg anwenden“ 

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