Bisherige Regelungen zur Personalvertretung studentischer Mitarbeiter sind wegen kurzer Arbeitsverträge nicht praxistauglich – Änderung ist nötig!
An den Brandenburger Hochschulen sind mehr als 3.500 studentische Beschäftigte befristet tätig. Problematisch ist jedoch die Vertretung dieser Beschäftigten in Angelegenheiten der Dienststellen. Durch die Einbeziehung der studentischen Beschäftigten in das Personalvertretungsrecht des Landes Brandenburg wird zwar formal dem Anspruch des § 50 der Landesverfassung entsprochen, wonach die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften nach Maßgabe der Gesetze das Recht zur Mitbestimmung in Angelegenheiten der Betriebe, Unternehmen und Dienststellen haben. Die derzeitigen Regelungen des Personalvertretungsgesetzes stehen in Ansehung der Studien-, Arbeits- und Lebenswirklichkeit der Studierenden hierzu jedoch im Widerspruch.
Die Regelstudienzeit beträgt meist 3 bzw. 2 Jahre und bei einer durchschnittlichen Vertragslaufzeit der studentischen Beschäftigten von unter 5 Monaten sind Amtsperioden von vier Jahren ein massiver Ausschlussgrund für die studentische Selbstvertretung.