Pressekonferenz: Windkraftplanung transparenter machen – Lobbyregister auch auf kommunaler Ebene!

9. März 2021

BVB / FREIE WÄHLER Pressekonferenz vom 09.03.2021

Das Oberverwaltungsgericht hat den Regionalplan Wind für Uckermark-Barnim gekippt. Damit hat es nun in drei Jahren drei von fünf Regionalplänen in Brandenburg für ungültig erklärt. Hauptgrund ist wie so oft die nicht korrekt durchgeführte Bürgerbeteiligung. Die Planungsgemeinschaft legte den Bürgern im Verfahren eine anderer Plan aus, als tatsächlich beschlossen wurde. Was die ohnehin oft stiefmütterlich behandelte Bürgerbeteiligung ad Absurdum führt.

Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeigt, dass Brandenburg die Praxis der Windkraft-Planung überarbeiten muss. Denn es wies den Versuch zurück, den Artenschutz zum Wohle der Windkraft aufzuweichen. Klar ist zudem, dass die Gestaltung der Regionalpläne bisher massiv von Lobbyismus geprägt ist. Teilweise sitzen in den Regionalen Planungsgemeinschaften Vertreter, die in der Theorie zwar im Sinne von Naturschutz und Bürgern entscheiden sollen, jedoch Angestellte der Windkraftunternehmen sind. Und das nicht im übertragenen Sinne, sondern wortwörtlich. Gemeindevertretern werden zudem Geschenke und Reisen spendiert. Im Gegenzug wird von diesen dann auch mal gegen den Willen der Bevölkerung gestimmt, deren Interessen sie im Gemeindeparlament eigentlich vertreten sollen.

Ein weitere Auswuchs des Lobbyismus: Kaum war der Regionalplan gekippt, zogen Vertreter der Windkraftindustrie durch die Gemeinden im Barnim und der Uckermark. Und versuchen die Gemeindevertreter zur Genehmigung von Windfeldern zu nötigen. Angeblich könnten sie rechtlich nun ohnehin Windparks an jeder beliebigen Stelle durchdrücken. Also solle man ihnen doch gleich die Genehmigung an einer nicht ganz so schlimmen Stelle genehmigen. Das Ganze ist jedoch größtenteils Irreführung. Rechtliche Vorschriften wie TA Lärm, DIN-Normen und die Bauordnung gelten auch ohne gültigen Regionalplan. Der angedrohte „Wildwuchs“ in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnsiedlungen ist üblicherweise nur eine hohle Drohkulisse, um die Genehmigungen an anderer Stelle durchzudrücken. Denn jeder Windpark muss die Lärmvorschriften einhalten. Und das schaffen die modernen Großanlagen oft nicht einmal in über 1.000 Metern Abstand. Auch die Tierökologischen Abstandskriterien gelten weiter.

Amtsträger und Gemeindevertretungen sollten sich daher von derartigen Methoden nicht einschüchtern lassen. In Lausitz-Spreewald wurde der Regionalplan im Mai 2019 gekippt, in Havelland-Fläming sogar schon im Juli 2018. Auch nach drei Jahren bleibt der angedrohte Wildwuchs eine Panikmache, die jedoch bei einigen leichtgläubigen Gemeindevertretern zur Genehmigung von tatsächlichem Wildwuchs geführt hat.

Dem Lobbytreiben sollte ein Riegel vorgeschoben werden – und sei es nur in Form der im Landtag längst eingeführten Transparenz. Die Bürger sollen erfahren, mit welchen Lobbyisten ihr gewählter Gemeindevertreter in Kontakt war, bevor seine Meinung sich plötzlich ins Gegenteil verkehrte.

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