Einzelhandel unter Hygieneauflagen öffnen? Nicht mit SPD, CDU und Grünen …

4. März 2021

BVB / FREIE WÄHLER Fraktion beantragt Öffnung des Einzelhandels unter Hygieneauflagen – SPD, CDU und Grüne lehnen ab

Die Daten des RKI zum Infektionsumfeld aus der Zeit vor dem Lockdown zeigen, dass vom Einzelhandel unter Beachtung von Hygieneauflagen und Maskenpflicht kein signifikantes Infektionsrisiko ausgeht. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, etwa der im Februar 2021 durch die TU Berlin veröffentlichten Studie zur Aerosolausbreitung, ist zudem klargeworden, dass das Infektionsrisiko im Einzelhandel sich kaum von dem der geöffneten Supermärkte unterscheidet. Die Schließung des Einzelhandels ist daher nicht mehr als angemessene Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu betrachten und deshalb zu beenden.

Laut Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig ohnehin dem „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ zugerechnet werden. Somit soll entsprechend den Festlegungen der Ministerpräsidentenkonferenz dieser Teil des Einzelhandels – neben den ohnehin geöffneten Lebensmittelgeschäften – im zweiten Öffnungsschritt dauerhaft geöffnet werden. Dabei erfolgt dies unabhängig vom Infektionsgeschehen. Auch der Ministerpräsidentenkonferenz ist also klar, dass vom Einzelhandel unter Beachtung der Hygieneauflagen kein signifikantes Infektionsrisiko ausgeht.

Der sonstige Einzelhandel soll dennoch erst in einem dritten Öffnungsschritt und nur unterhalb einer Inzidenz von 50 geöffnet werden. Es ist nicht zu erkennen, warum Bücher dem täglichen Bedarf zugeordnet werden und Buchhandlungen bei beliebigen Inzidenzen öffnen dürfen, Schuhgeschäfte oder Elektrofachgeschäfte hingegen nicht. Oder warum Supermärkte Batterien verkaufen dürfen, während Elektrofachmärkte geschlossen bleiben.

Die vorgenommene Unterteilung des Einzelhandels ist vor dem Hintergrund des vergleichbar niedrigen Infektionsrisikos nicht nachvollziehbar und daher fragwürdig. Die Kunden würden sich bei einer Öffnung des Einzelhandels sogar auf mehr Geschäfte und mehr Ladenfläche verteilen. Somit könnten größere Abstände eingehalten werden. Der Einzelhandel sollte daher einheitlich behandelt werden und aufgrund des geringen Infektionsrisikos die Öffnung wieder ermöglicht werden.

Zur Pandemiebekämpfung sollen im Einzelhandel zukünftig an Stelle der Schließungen geeignete Hygieneauflagen treten. Hierzu können beispielsweise die Beschränkung der Kundendichte, eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und regelmäßige Schnelltests für die Verkäufer gehören.

Leider sah das die Koalition aus SPD, CDU und Grünen nicht so und blockierte den Antrag mit ihrer Stimmenmehrheit. Besonders erwähnenswert ist hierbei die Ablehnung durch Jan Redmann (CDU). Der Vorsitzende der CDU-Fraktion hatte vor zwei Wochen in der Presse die Öffnung des Einzelhandels gefordert – um zwei Wochen später unseren Antrag zur Öffnung des Einzelhandels abzulehnen.

Auch die Grünen reagierten nicht sehr ehrlich. Sie würden unsere Anträge stets mit Interesse lesen und bewerten, müssten aber ablehnen. Die Wahrheit: In den letzten 1 1/2 Jahren hat die Fraktion der Grünen pauschal jeden einzelnen unserer Anträge abgelehnt – gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern von SPD und CDU. Zu Geschlossenheit aufzurufen und dazu, Parteiinteressen hinter sich zu lassen, wirkt vor diesem Hintergrund bestenfalls unfreiwillig komisch. Vermutlich spekuliert man darauf, dass die Zuschauer das tatsächliche Verhalten der SPD-CDU-Grünen-Koalition nicht kennen.

Zum Antrag „Einzelhandel unter Hygieneauflagen wieder öffnen“ im Parlamentarischen Dokumentationssystem

Sehen Sie die Rede von Matthias Stefke hier.

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