Rede von Matthias Stefke in Textform:
Herr Abg. Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Hartge! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Schon die Drucksachennummer und der Berichtszeitraum geben Auskunft darüber, dass der Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten Frau Hartge wie auch die Stellungnahme der Landesregierung dazu bereits längere Zeit vorliegen. Auch unsererseits ein Dankeschön an Sie, liebe Frau Hartge, und an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihre wichtige Arbeit und die Erstellung dieses Berichtes.
Die Behandlung hier im Plenum hat sich verzögert, weil der Innenausschuss hierzu Anträge der Fraktionen vorliegen hatte und diese zunächst qualifiziert beraten wollte und zwischenzeitlich, in seiner letzten Sitzung am 10. Februar, auch beraten hat. Die Drucksache 7/3038 beinhaltet nun die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Kommunales zu dem Tätigkeitsbericht selbst und der Stellungnahme der Landesregierung dazu sowie das Abstimmungsergebnis zum Antrag der Koalition.
Dem ersten Punkt dieser Drucksache und damit dem Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten haben wir im AIK zugestimmt. Bei den Punkten 2 bis 4 haben wir uns enthalten, und ich möchte das hier noch einmal, zumindest bei zwei Punkten, kurz begründen. Da heißt es:
„Der Landtag begrüßt, dass Landesbehörden in Brandenburg weitestgehend korrekt mit Ansprüchen von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz umgehen und konstruktiv mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zusammenarbeiten.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, das ist natürlich zu begrüßen. Aber mal ehrlich: Das ist zumindest aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit. Es muss unser aller Anspruch sein, dass die Behörden nicht nur weitestgehend, sondern grundsätzlich korrekt mit den Ansprüchen von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz umgehen. Die Behörden schon für eine weitestgehende Gesetzesbeachtung zu loben birgt die Gefahr, dass dort mit Billigung des Parlaments eine grundsätzliche Beachtung als nicht notwendig erachtet wird.
Das im Bericht aufgeführte Beispiel der Landesbeauftragten hinsichtlich der Kostenübernahme für die Vertretung einer Behörde durch eine Anwaltskanzlei hat Schwachstellen offengelegt und zur Korrektur einer Fehlentscheidung geführt. Und dass der Minister eine interne Schulung zum Informationszugang angeordnet hat, macht einerseits die Komplexität des AIG und andererseits die Daseinsberechtigung der Landesbeauftragten deutlich.
„Der Landtag befürwortet die proaktive Veröffentlichung von nicht personenbezogenen Informationen der Verwaltung. Der Landtag begrüßt vor diesem Hintergrund das Vorhaben der Landesregierung, eine Datenstrategie zu erarbeiten, die aufzeigt, wie nicht personenbezogene und nicht sensible Daten zum Wohle der Allgemeinheit von Landesbehörden erhoben, zusammengeführt, genutzt und veröffentlicht werden sollen. Darauf aufbauend wird eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten sein, die die Grundlage für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten bildet. Damit sich die verschiedenen Wege des Informationszugangs bestmöglich ergänzen, soll eine enge Verzahnung mit bestehenden Auskunftsansprüchen nach Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz oder anderen bereichsspezifischen Regelungen über den Informationszugang angestrebt werden.“
So weit das wörtliche Zitat aus diesem Bericht. Hier ist nach unserem Geschmack zu viel von Befürwortung und Begrüßung die Rede, zu viel Konjunktiv. Stattdessen hätten wir eine konkrete Frist für die Vorlage der Datenstrategie und die gesetzliche Regelung als Grundlage für die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten seitens der Landesregierung erwartet.
In der Konsequenz unseres Abstimmungsverhaltens im AIK wird sich die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER im Falle der getrennten Abstimmung über die Drucksache 7/3038 zu den Punkten 2 bis 4 weiterhin enthalten. Sollte darüber im Ganzen abgestimmt werden, werden wir uns zu dieser Drucksache enthalten, was wir nicht als Missachtung Ihrer Arbeit verstanden wissen möchten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.