Philip Zeschmann zu „Ordnungsgemäße Straßenplanung in der Pandemie“ von SPD, CDU, Grüne – 24.02.21

24. Feb. 2021

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Sie von den Koalitionsfraktionen wollen die über Jahrzehnte verschleppten und den Sparzwängen zum Opfer gefallenen Sanierungen und Instandsetzungen unserer Straßen und Brücken auch unter den Rahmenbedingungen der Coronakrise oder des Lockdowns nicht zum Erliegen kommen lassen. Das ist erst einmal ein löbliches Ansinnen.

Das wollen Sie aber dadurch erreichen, dass ortsübliche und öffentliche Bekanntmachungen sowie die Auslegung von Unterlagen oder Beschlüssen zukünftig ausschließlich über das Internet erfolgen müssen. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger einen Anspruch darauf – ich zitiere -, „dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden“; er kann also widersprechen, wenn das im Internet ausgelegt werden soll. Wenn wir das zusammenfassen, stellen wir fest: Das Internet ist immer unsicher und Hacker kommen überall heran; das ist also immer der Fall. Das wiederum öffnet, wenn das so gehandhabt würde, Tür und Tor dafür, dass öffentliche Informationen, die für eine sachgerechte Beurteilung des Vorhabens aber unabdingbar sind, gar nicht öffentlich bekannt gemacht oder ausgelegt werden.

Weiter schreiben Sie:

„Die angeordnete Auslegung soll daneben als zusätzliches Informationsangebot erfolgen, soweit dies nach Feststellung der zuständigen Behörde den Umständen nach möglich ist.

“ Auch nach Feststellung der Gutachter im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung ist dieser Ermessensspielraum für die Behörden extrem groß und durchaus dazu geeignet, Menschen auszuschließen.

Ich zitiere weiter: „Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht. Ihnen ist innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern.“

An die Stelle des bisher üblichen Erörterungstermins soll also eine Onlinekonsultation treten, die alles ermöglichen soll, was bisher auch bei einem Erörterungstermin möglich war: Verhandlungen, Einzelgespräche am Rand, Abstimmungen usw. Glauben Sie das wirklich? Oder soll auf diese Weise nicht vielmehr zumindest die Möglichkeit geschaffen werden, oftmals lästige Bürger und anstrengende – weil in der Regel engagierte und gut informierte – Bürgerinitiativen auszuschließen? Einige Bürgerinnen sind wohl doch nicht ganz in der Zukunft angekommen, Frau Walter-Mundt.

Noch extremer kann man folgende Formulierung verstehen:

„Die Online-Konsultation nach Absatz 4 kann mit Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden.“

Wer entscheidet denn, auf der Grundlage welcher Kriterien das wie passieren kann, und wo kann ich das transparent überprüfen oder wenigstens nachvollziehen? Und wie soll das Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten eingeholt werden? Was ist, wenn einer von ihnen das Einverständnis verweigert? Wie die Gutachter bereits ausgeführt haben, ist der Gesetzentwurf nicht klar genug und schafft eher mehr Rechtsunsicherheit als der aktuelle Zustand, weswegen er offenkundig nicht beschlussreif ist. – Danke schön.

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