Matthias Stefke zum Bericht zum „Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes“ vom 24.02.21

24. Feb 2021

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Der Titel hört sich sperrig an, die Zielstellung des Gesetzes ist jedoch sinnvoll und zu begrüßen. Im Kern geht es darum, den Kommunen im Land Brandenburg auf Antrag die Möglichkeit zu eröffnen, landesrechtliche Regelungen für einen befristeten Zeitraum modifiziert anzuwenden, sprich: Landkreisen und Gemeinden, aber beispielsweise auch Zweckverbänden die Chance zu geben, eigene Regelungen zu erproben. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen von einem besseren Service – beispielsweise durch eine kürzere Verfahrensdauer – profitieren können.

Ziel des Gesetzes ist es, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Zu diesem Zweck sollen auf Vorschlag von Kommunen über einen begrenzten Zeitraum Rechtsvorschriften modifiziert angewendet werden, um zu testen, ob damit unternehmerisches Handeln und Existenzgründungen erleichtert und somit die wirtschaftliche Entwicklung gefördert sowie Verwaltungsverfahren beschleunigt und die Kosten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung gesenkt werden können.

„Mit der allgemeinen Experimentierklausel sollen neue Formen der Aufgabenerledigung und des Aufgabenverzichts durch die Befreiung von der Anwendung landesrechtlicher Standards erprobt werden, soweit Bundesrecht und das Recht der Europäischen Gemeinschaften nicht entgegenstehen und Rechte Dritter nicht berührt werden.“

So weit die Theorie bzw. die gute Absicht, die hinter dem Gesetz steht und auf der Seite des Innenministeriums nachzulesen ist.

Wie sieht es nun in der Praxis aus? Man möchte meinen, die Kommunen hätten der Landesregierung die Türen eingerannt, um die Spielräume zum Experimentieren zu nutzen. – Doch weit gefehlt! Lediglich 126 Anträge sind seit 2006 dazu gestellt worden. Bei über 400 selbstständigen Städten und Gemeinden und zahlreichen Zweckverbänden ein überraschendes, ja, aber auch ein enttäuschendes Ergebnis. Die Enquetekommission „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ der letzten Legislaturperiode hat 2019 in ihrem Abschlussbericht ausgeführt, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in zahlreichen Sitzungen und Gesprächen den Wunsch formuliert haben, von den bürokratischen Einheitsregeln des Landes abweichen zu können und passgenaue Lösungen für ihre Gemeinden umzusetzen. – Warum wird dann von diesem Gesetz nicht stärker Gebrauch gemacht?

Trösten kann dabei lediglich, dass knapp die Hälfte der Anträge – das sehe ich im Gegensatz zum Kollegen von Lützow positiv – landesweit bereits umgesetzt wurde und somit die Experimentierphasen nicht vollständig vergebens waren. Im Mai 2019 fand eine vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg in Kooperation mit der Stadt Teltow organisierte Veranstaltung zur Fortentwicklung des Standarderprobungsgesetzes und des Bürokratieabbaus im Land Brandenburg statt. Dem Bericht ist leider kein konkretes Ergebnis dieser Veranstaltung zu entnehmen. Vielleicht überlagerten die drei Tage vorher durchgeführte Kommunalwahl und der da bereits aufziehende Landtagswahlkampf die Veranstaltung – wer weiß?

Wir teilen die Feststellung im Bericht nicht, dass der verbleibende Zeitraum nicht mehr ausreichend sei, um bei den Kommunen für eine Nutzung der Erprobungsmöglichkeiten zu werben. Werben kann man zu jeder Zeit.

Die Absicht der Landesregierung, dem Landtag Brandenburg eine Fortschreibung des Standarderprobungsgesetzes mit einer weiteren Laufzeit von mindestens fünf Jahren vorzulegen, findet unsere Zustimmung. Wir halten das durchaus hehre Ziel dieses Gesetzes für aller Mühe wert, einen neuen Anlauf zu wagen, und werden als Fraktion im Innenausschuss noch einmal darauf zurückkommen. Deshalb ist der Antrag auf Überweisung von der Fraktion DIE LINKE zu begrüßen. Wir regen allerdings an, dass wir uns, wenn wir im Innenausschuss darüber sprechen, von Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen unterschiedlicher Größe aus erster Hand darüber berichten lassen, wo die Säge geklemmt.

Des Entschließungsantrages der Koalition bedurfte es eigentlich nicht, aber nun ist er einmal da, und so schlecht ist er nicht, als dass man ihm nicht zustimmen könnte. Wir werden ihm also zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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