Matthias Stefke zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Datenschutz vom 28.01.2021

28. Jan. 2021

Rede von matthias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 7. Oktober vergangenen Jahres haben wir uns mit dem Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum Bereich Datenschutz vom 31. Dezember 2019 und der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt und im Ergebnis deren Kenntnisnahme empfohlen.

Unterm Strich ist zunächst positiv festzuhalten, dass zwischen den zuständigen Behörden, also der Landesbeauftragten auf der einen und dem Innenministerium auf der anderen Seite, eine der Sache dienende Gesprächs- und Arbeitsatmosphäre herrscht – und dies, obwohl es naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen auf die Auslegung oder Umsetzung der geltenden Rechtsgrundlagen gibt. Des Weiteren ist zu begrüßen, dass es bei einzelnen dargestellten Prüfverfahren und Fallberichterstattungen der Landesbeauftragten Fortschritte gibt, beispielsweise beim beanstandeten Rahmensicherheitskonzept der Polizei, auch wenn noch nicht alle Punkte dazu umgesetzt sind bzw. bis Berichtsabschluss umgesetzt waren, oder dem Kennzeichenerfassungssystem KESY, zu dem es sogar Lob aus den Reihen der Grünen und sogar der Linken für den Innenminister von der CDU, Herrn Stübgen, gab – ein deutschlandweit wohl historischer, zumindest aber einmaliger Moment im Innenausschuss eines Landtages.

Im Blick behalten müssen wir aus Sicht unserer Fraktion in jedem Fall den dritten Schwerpunkt im Bericht, das Thema Privacy Shield. Um es einfach zu übersetzen: Es geht dabei um die Datenverarbeitungsprozesse beim Betrieb von Facebook-Fanpages. Ein EuGH-Urteil hat die Rechtswidrigkeit der bislang praktizierten Verfahren festgestellt, und somit ergibt sich Handlungsbedarf. Verständlicherweise ist hier eine bundeseinheitliche Vorgehensweise angeraten, weshalb sich die Innenminister der Länder dazu verständigen sollten und wohl auch wollten. Unsere Fraktion wird den Punkt für die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des AIK anmelden und sich dazu berichten lassen – es sei denn, Herr Staatssekretär Schüler, Sie können uns heute schon etwas mitteilen.

Unser Dank gilt der Landesbeauftragten Frau Hartge für ihre Wachsamkeit und ihren Bericht, der einen pragmatischen statt ideologischen Umgang mit dem Datenschutz erkennen lässt. Dem Innenminister sei empfohlen, den konstruktiven Umgang seines Hauses mit ihr fortzusetzen. Wir haben im Innenausschuss der Kenntnisnahme des Berichts und der Stellungnahme zugestimmt und werden dies heute ebenfalls tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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