Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking
Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Diese Große Anfrage und die Antwort darauf sollen sämtliche Themen im Kontext der erneuerbaren Energien und damit auch zur Gestaltung des Klimawandels im Bereich der Energieerzeugung beleuchten.
Sie wissen, in den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts gab es einen drastischen Wandel der Energieversorgung Brandenburgs. Die Braunkohle in der Lausitz verdrängte damals die importierte Steinkohle und wurde binnen weniger Jahre dominierender Energieträger. Fast ein Jahrhundert lang konnte die Braunkohle diese dominierende Rolle behaupten. In den kommenden zwei Jahrzehnten wird die Braunkohle dagegen komplett aus dem Energiemix verschwinden.
Dieser Prozess begann bereits vor einigen Jahren mit den steigenden Preisen, insbesondere auch durch den Emissionsrechtehandel innerhalb der EU, und das Kohleausstiegsgesetz gab jetzt dem ohnehin langsam und fast unbemerkt ablaufenden Prozess noch einmal viel Aufmerksamkeit und ein klar festgelegtes Enddatum. Deshalb steht die Energieversorgung Brandenburgs jetzt vor einem großen Wandel, eigentlich im Abstand von hundert Jahren.
Um die Auswirkungen der Energiegewinnung auf die Umwelt zu reduzieren, soll der Schwerpunkt zukünftig noch mehr bei den erneuerbaren Energien liegen, als es schon in den letzten Jahren der Fall war. Ich glaube, dass ist in diesem Hause eigentlich auch ein fast fraktionsübergreifender Konsens.
Doch die verschiedenen Formen der Energieerzeugung haben nicht nur Vorteile, sondern zum Teil auch erhebliche Nachteile, angefangen von den zumeist deutlich höheren Kosten über Lärmbelastung der Anwohner und verursachte Umweltschäden bis hin zur Gefährdung der Artenvielfalt.
In Brandenburg wurden in den letzten Jahrzehnten bereits erhebliche Kapazitäten an erneuerbaren Energien geschaffen. Doch ist die bisherige Strategie mit einer fast schon blinden, scheuklappenartigen Fixierung auf die Windkraft wirklich die allein heilbringende Antwort? Oder sollte zukünftig nicht ein stärkerer Fokus auf andere erneuerbare Energien gelegt werden, um die Energiewende bewerkstelligen und damit einen entsprechenden Beitrag auch in diesem Bereich für die Eindämmung des Klimawandels leisten zu können? Welcher Energiemix wäre also der beste, um mit möglichst geringen Kosten und möglichst wenigen Problemen für die Bürger, für die Artenvielfalt und für die Umwelt die Energieversorgung umzustellen?
Unsere Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung darauf sollen eine Übersicht geben, welche Potenziale, Kosten und Probleme der einzelnen Energieformen gegeben sind, um umfangreiche Rückschlüsse auf den anzustrebenden Energiemix und die Energiestrategie des Landes zu ermöglichen. Es wird uns in den nächsten Jahren ja auch beschäftigen, die Energiestrategie zu überarbeiten.
Daher haben wir uns in dieser Großen Anfrage mit insgesamt 248 Fragen mit folgenden Themenkomplexen beschäftigt: quantitativer Vergleich der Energieformen, Förderungen dafür, Netzausbau und Frequenzstabilität, Energiespeicher, Strompreise – das hatten wir heute schon -, Biogas, Photovoltaik, Windkraft, Holz und Biomasse als Energiequelle, Geothermie und Wasserkraft – gute Vorarbeiten für die Überarbeitung der Energiestrategie des Landes.
Schon jetzt ergeben sich jedoch aus unserer Sicht mindestens folgende Handlungsbedarfe, die uns auch in den nächsten Monaten schon beschäftigen werden:
Der erste Punkt – ich gehe jetzt chronologisch gemäß der Fragenreihenfolge vor – sind gemeinsame Ausschreibungen für erneuerbare Energien von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Diese werden bisher getrennt durchgeführt, wie auch Frage 17 und die Antwort darauf darstellen. Aber wir wissen, wir haben zu hohe Strompreise. Zur Dämpfung unseres extrem hohen Strompreisanstiegs, der gerade jetzt zu diesem Jahreswechsel wieder sehr hoch war, sollten doch immer die Technologien zur Anwendung kommen, mit der der Strom am kostengünstigsten erzeugt werden kann. Genau dem dient dieses Thema, und dazu wird es wahrscheinlich auch noch Anträge von unserer Seite geben – nicht mehr heute, aber demnächst.
Der zweite Punkt ist das Thema Abwasser und Klärschlamm. Man kann nämlich aus Abwasser bzw. Klärschlamm Biogas gewinnen und damit Strom erzeugen. Die Landesregierung hat in der Antwort gesagt, davon wisse sie nichts. Das wird aber sogar schon in Brandenburg und in Thüringen gemacht, da müssen wir nicht in die Niederlande oder in die USA schauen. Die Fragen 67 und 68 zielen darauf ab. Dieses Potenzial können wir alle nicht verschenken, wenn wir hier möglichst viel Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen wollen.
Ein ganz schlimmes Thema – muss ich ehrlich sagen – ist die mutwillige Tötung geschützter Tierarten durch gezielte Abschüsse und Vergiftungen und natürlich die gezielte Fällung von Horst-Bäumen großer Vogelarten, die geschützt sind. Das können Sie alles sehr schön aufgelistet den Antworten auf die Fragen 132 und 133 und der Aufstellung im Anhang 4 entnehmen. Ich empfehle diese Lektüre ganz dringend; denn Sie werden sofort erkennen, wie schockierend das ist und wie sich das entwickelt hat. Deswegen werden wir demnächst auch an diesem Punkt fordern, die Strafverfolgung deutlich zu verbessern, die Strafen für diese Vorkommnisse zu erhöhen und darauf zu achten, dass das unterbunden wird; denn es scheint wirklich System dahinter zu sein, dass auf den Flächen, auf denen zukünftig zum Beispiel Windkraftanlagen gebaut werden sollen, ganz gezielt Tiere abgeschossen oder vergiftet werden. Das ist, wie gesagt, in den Tabellen dokumentiert.
Was auch ganz wichtig ist – wir wissen das alle, für unser Auto haben wir den TÜV, die regelmäßige technische Prüfung -: Wir brauchen regelmäßige technische Prüfpflichten für die Windkraftanlagen. Denn es ist nicht einzusehen, warum bei großen Windkraftanlagen der Fahrstuhl für die Leute, die warten sollen, regelmäßig technisch geprüft wird, die Windkraftanlage an sich aber nicht. Das kann nicht sein! Davon gehen Gefahren aus, die müssen vermieden werden – wenigstens Havarien und Brände, die übrigens auch in der Antwort auf diese Große Anfrage dokumentiert sind; ich verweise auf die Übersichtstabelle zu den Fragen 195 und 196. Schauen Sie sich das mal an, das kann so nicht bleiben und es sollte eigentlich selbstverständlich sein. Denn es wäre ungefähr so, als würden Sie sagen: Wir brauchen keinen TÜV für die Autos, das können wir als Betreiber der Autos selbst entscheiden, und wir dokumentieren das vielleicht oder auch nicht. Also, das kann so nicht bleiben.
Ein ähnliches Thema, das uns gerade in den nächsten Jahren auch noch länger beschäftigen wird, ist die Bemessung der Sicherheitsleistung für den Rückbau von Windkraftanlagen. Sie wissen, dass die Anlagen, die nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz gefördert werden, 20 Jahre lang gefördert werden und dass die ersten Förderungen Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres auslaufen werden. Die Sicherheitsleistungen werden derzeit mit 10 % der fiktiven Rohbaukosten veranschlagt, wobei diese wiederum mit 40 % der Herstellungskosten zu berücksichtigen sind.
Alle Fachleute sagen – das bestätigen auch die Antworten auf die Fragen 204, 206 und 208 -, dass diese Summen in keiner Weise ausreichen; denn es geht nicht nur darum, die Anlage selbst abzubauen, sondern auch darum, die tief gehenden Fundamente zu beseitigen und die Zuwegungen, die zum Teil sehr verfestigt sind, zu entfernen. Der Punkt ist nämlich – im Baugesetzbuch steht es sogar -, man muss sozusagen den Zustand, wie er vorher war, wiederherstellen. Das passiert aber im Moment gar nicht, und die Rücklagen, die dafür gebildet werden, sind viel zu gering, um das zu leisten. Wir wollen doch alle nicht, dass wir in den nächsten Jahren ganz viele Altanlagen in halb abgewracktem Zustand in der Landschaft herumstehen haben.
Gleichzeitig ist es natürlich auch wichtig, eine Hinterlegung von Sicherheitsleistungen wirklich sicherzustellen; denn es gibt insbesondere die Altanlagenbetreiber, deren Anlagen vor 2003, also vor der Novelle der Bauordnung, genehmigt wurden. Die mussten noch gar keine Rücklagen bilden. Wir können uns gut vorstellen, was jetzt, nach 20 Jahren, passiert: Die Nutzung ist abgelaufen, man will es vielleicht nicht weiterbetreiben, es ist nicht mehr wirtschaftlich, oder die Eigentümer sind leider schon insolvent. Was passiert dann? Dann müssen wir als Steuerzahler allesamt diesen Rückbau bezahlen. Das wollen wir nicht. Deswegen muss das natürlich angepackt werden.
Ähnlich problematisch sieht es bei der Verpflichtung zur fachgerechten Entsorgung von Windkraftanlagen aus. Da gibt es auch einen großen Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Rotorblätter. Sie haben es vielleicht auch schon gesehen: Wenn man durch die Lande fährt, kann man sehen, dass Rotorblätter einfach so auf der Wiese herumliegen; denn es gibt keine ordentliche Entsorgungspflicht und kein Recycling von karbonfaserhaltigen Rotorblättern. Die Landesregierung schreibt als Antwort auf Frage 214, dass das aber durchaus möglich ist und es Verfahren dafür gibt. Deswegen finden Sie heute unseren diesbezüglichen Entschließungsantrag vor, der das im Detail erläutert.
Auch noch ein Klimathema ist weiterhin: Schwefelhexafluorid wird in den WKAs als Isolationsgas verwendet. Das tritt jetzt immer häufiger in großen Mengen auf, weil wir immer mehr Windkraftanlagen haben. Dieses Gas ist extrem klimaschädlich, und da muss natürlich eine fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden.
Es wird Sie nicht wundern, dass wir in dem ganzen Kontext auch sicherstellen wollen, dass ein vollständiger Rückbau der Windkraftanlagen gewährleistet ist. Ich bin jetzt auf Entsorgungsfragen, Recyclingthemen und Rückbaunotwendigkeiten eingegangen. Nach § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 72 Abs. 2 Brandenburgische Bauordnung muss man das so wiederherstellen, wie es vorher war, und darin steht auch, dass eine generelle Vor-Ort-Prüfung nicht erfolgen muss, aber durchgeführt werden kann. Das ist genau das Problem. Im Moment ist es so: Die Anlagenbetreiber bauen ihre Anlagen mehr oder weniger zurück. Aber es gibt durch die unteren Behörden der Landkreise keine systematische Kontrolle, ob das auch wirklich stattgefunden hat. Das muss sich natürlich ändern. Es muss eine systematische Prüfung erfolgen, damit entsprechende Vorschriften auch umgesetzt werden. Letzter Punkt. Wir sind auch dafür, dass die Oder mit ihrer großen Strömung für die Stromerzeugung aus Wasserkraft genutzt wird. Es gibt heute Möglichkeiten, dafür Schwimmkraftwerke einzusetzen, weswegen wir es als sinnvoll erachten würden, darüber mit der Republik Polen ins Gespräch zu kommen, damit man auch dieses in den erneuerbaren Energien liegende Potenzial nutzt, um das Klima zu entlasten.
So viel erst mal von meiner Seite zur Einleitung. Ich bin sehr gespannt auf die Debatte. – Danke schön.