Péter Vida zum Antrag „Beauftragter gegen Hasskriminalität“ von SPD, CDU, Grüne vom 27.01.2021

27. Jan. 2021

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Antrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet ein aktuelles gesellschaftspolitisches Thema, das besonders in der digitalen Welt immer mehr an Relevanz gewinnt. Denn insbesondere dort ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. Mit dem neuen, demnächst zu beschließenden Gesetz wird eine Meldepflicht für Anbieter sozialer Netzwerke eingeführt. Zudem wird das Strafgesetzbuch um eine Reihe neuer Delikte ergänzt. Unter anderem, um dem gesteigerten Unrechtsgehalt einer diffamierenden öffentlichen Äußerung über im politischen Leben des Volkes stehende Personen unabhängig von der Ebene – so ist es auch richtig -, auf der sie sich engagieren, Rechnung tragen zu können, wurden diese Änderungen vorgenommen. Und ja, sie dienen dem Demokratieschutz. Zudem sollen bei der Strafzumessung künftig antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt werden. Dadurch zielt das Gesetz natürlich zu Recht auf die intensivere und auch effektivere Bekämpfung von Äußerungen im Bereich der Hasskriminalität.

Man kann von Justizministerien und Staatsanwaltschaften in der Tat erwarten, dass diesem Phänomen mit allen kriminalistischen Mitteln nachgegangen wird. Deswegen sehen wir den zentralen Punkt auch nicht in der Änderung des materiellen Rechts, sondern denken, aus kriminologischer Sicht muss man den gestiegenen Anforderungen gerecht werden, denn diese sind in der Tat nicht zu leugnen. Daher ist eine Stelle, bei der insbesondere technisches Fachwissen und auch Kenntnisse über Kommunikationswege, über Sprachduktus und Kommunikationsbeziehungen gebündelt werden, angesichts der Spezifik dieser Taten absolut sinnvoll und auch notwendig. Denn Hasskriminalität ist ein Problem, das in den vergangenen Jahren zugenommen hat, auch in Brandenburg aktueller denn je ist und für die Strafverfolgungsbehörden mit klassischen Instrumentarien durchaus eine Herausforderung darstellt. Daher erachten wir es als sinnvoll, eine zentrale Stelle in Form eines Beauftragten einzurichten, damit vorhandene Ressourcen schneller und effektiver genutzt werden können.

In anderen Bundesländern sind bereits Ansätze in diese Richtung vorhanden – ich denke da an Berlin und an Nordrhein-Westfalen mit seiner Zentral- und Ansprechstelle „Cybercrime“ bei der Staatsanwaltschaft Köln. Deswegen ist es auch gut, dass in Brandenburg entsprechende Schritte erfolgen.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen stellt klar, dass sich die sprachliche Verrohung der Gesellschaft nicht allein durch konsequente Strafverfolgung bekämpfen lässt. Dieses – wenn man so will – Eingeständnis ist notwendig. Jedoch setzt man ein Zeichen, dass so etwas in unserer Gesellschaftsordnung nicht ohne Weiteres geduldet und toleriert werden kann und dass man Ressourcen bereitstellt, um geänderten Formen der verbalen Gewalt mit zeitgemäßen Mitteln zu begegnen. Denn wir wissen nur zu gut, dass auf eine zügellose sprachliche Gewalt nicht selten körperliche Gewalt folgt. Daher braucht es Schritte wie diese.

Die Kritik, dass die Choreografie der Außendarstellung mit dem Generalstaatsanwalt vielleicht doch ein bisschen besser abgestimmt werden kann, damit es nicht ganz so offensichtlich ist, wie hier das Spielfeld bestückt wird, können Sie vielleicht mitnehmen. Darauf achten wir auch bei der konkreten Ausgestaltung dieser Stelle. In der Sache ist es allerdings natürlich richtig, und daher stimmen wir für den Antrag. – Vielen Dank.

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