Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Man sieht hier bei Frau Budke, die vor mir gesprochen hat, was daraus wird, wenn man die vorbereitete Fünf-Minuten-Rede in drei Minuten halten muss, weil über Nacht die Zahlen geändert wurden.
Ich will mich kurzfassen: Die Bauordnung des Landes ist ein umfangreiches Gesetzeswerk mit, glaube ich, fast hundert Paragrafen, und sie regelt eigentlich alles, was, wie und unter welchen Auflagen in Brandenburg gebaut wird. Sie ist also von größter Relevanz für Häuslebauer, Gewerbetreibende, Unternehmer, Investoren, in allen möglichen Bereichen wie Wohnungswirtschaft und vielen anderen. Daher hätten wir eigentlich erwartet – von jedem vernünftigen Menschen erwartet -, dass wenigstens alle konkreten Anregungen und Änderungsvorschläge von den verschiedensten Seiten – es gab hier nun wirklich eine Masse an Stellungnahmen von allen möglichen Beteiligten und Fachleuten – ernsthaft diskutiert und gründlich abgewogen würden.
Nichts da! Die Koalition wollte das nicht. Sie hat sogar in den Fachausschussberatungen das Ganze im Schweinsgalopp durchgepeitscht. Es gab keine Beratung, es wurde keine Beratung im Fachausschuss zu den einzelnen Themen zugelassen.
Die heute angesprochene Anhörung hat Ende September stattgefunden, die Beratung über die Inhalte, also die erste inhaltliche Diskussion im Fachausschuss, letzten Donnerstag. Nur die parallel zur Haushaltsdiskussion nachvollziehbarerweise relativ wenigen eingegangenen Änderungsanträge durften überhaupt diskutiert werden – das ist schon bemerkenswert, das ist ja der Fachausschuss und nicht das Plenum.
So, werte Kollegen von der Koalition, kann man die Wichtigkeit der Bauordnung für so viele betroffene Menschen nicht abbilden und kann ihr nicht gerecht werden.
So lag beispielsweise eine Vielzahl inhaltlicher und sprachlicher Richtigstellungen vor, deren Übernahme inhaltlich nichts verändert, aber dafür gesorgt hätte, dass Widersprüche im Gesetz und vielfältige sprachliche Peinlichkeiten getilgt worden wären. Und nun? Hier liegt leider eine peinliche Bauordnung vor, die jetzt durchgepeitscht werden soll, weil man auch auf diese Dinge nicht eingehen wollte; Widersprüche bleiben also drin, peinliche Formulierungen auch.
Das ist leider das Ergebnis der Verkürzung dieser Debatte in den Ausschüssen; heute hier auch schon wieder: Von gestern auf heute wurde die Redezeit von fünf auf drei Minuten heruntergekürzt. Ich hätte jetzt gerne noch eine Vielzahl von Beispielen, welche Fragen nicht bearbeitet, sondern ignoriert wurden, vorgestellt. Ich werde das jetzt ganz brutal auf zwei, drei wichtige Punkte zusammenkürzen müssen, nämlich zum Beispiel § 63 – das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren -: Hier möchte die Koalition die bisherige Frist von einem auf drei Monate ausweiten. Das kommt einer Verlängerung des Verfahrens gleich, weswegen die Einlassungen von Frau Walter-Mundt, man würde hier schnelleres Bauen ermöglichen, schlicht Unsinn sind. Deswegen sagen auch die Fachleute, das sei kontraproduktiv.
Letzter Punkt: § 65 – Bauvorlageberechtigung – wurde hier schon diskutiert. Da schlägt die Koalition doch wirklich gönnerisch sensationelle 100 m2 vor. Jeder Fachmann sagt: Na, das sind ungefähr 75 m2 , der Rest sind Wände. – Dadurch bleibt der Einfamilienhausbau außen vor. In Brandenburg wird er unnötig teuer, die Handwerksbetriebe in Brandenburg werden gegenüber ihren Kollegen in Berlin benachteiligt, weswegen das ein unvernünftiger Kompromiss ist. Man müsste schon irgendwo gucken, welche durchschnittliche Größe von Einfamilienhäusern heute gebaut wird, und sich in diesem Bereich einigen. Deswegen: Wenn Sie hier ausführen, die Einfamilienhäuser unterlägen jetzt der vereinfachten Bauvorlageberechtigung …
Vizepräsident Galau: Herr Dr. Zeschmann, Sie müssten zum Schluss kommen.
Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW): … dann frage ich Sie: Wohnen Sie in einer Garage oder in einer Hundehütte? Tut mir leid, aber das wird dem überhaupt nicht gerecht. Auch das Durchhetzen hier jetzt wird der Bedeutung der Bauordnung in keiner Weise gerecht!