Péter Vida zum „Infektionsschutzbeteiligungsgesetz“ von SPD, CDU, Grüne und BVB/FW – 15.12.2020

15. Dez. 2020

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Als BVB / FREIE WÄHLER haben wir – wenig überraschend – schon immer den Ausbau parlamentarischer Beteiligung gefordert. Gerade in diesem Fall erfassen die Regelungen nahezu alle Bereiche gesellschaftlichen Lebens und haben erhebliche Grundrechtsrelevanz, sodass klar ist, dass das Parlament zu beteiligen ist. Es entspricht unserem Grundverständnis von Demokratie, dass es eine Debatte gibt, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, die abgewogen werden und auch in die Entscheidungsfindung und die Betrachtungen der Regierung einfließen. Es ist auch eine Frage der Repräsentation, dass unterschiedliche Sichtweisen gehört werden und angemessen Berücksichtigung finden – ob im Ausschuss oder im Plenum.

Wir haben wahrlich viel gestritten, sowohl in der Sache – wie sind die Regelungen zu stricken? – als auch hinsichtlich des Stils: Wann wird der Landtag informiert? – Wird er rechtzeitig informiert? – Ich möchte ausdrücklich anerkennen, dass das in den letzten Monaten besser geworden ist, auch im Vergleich zur letzten Wahlperiode und zum Beginn dieser Wahlperiode. Aber natürlich reicht das nicht, sondern es muss auch kodifiziert, verschriftlicht werden.

Nun steht man, auch als Oppositionsfraktion, vor der Überlegung: parlamentarische Rechte auf der einen Seite, Praktikabilität auf der anderen Seite. – Nun ist klar, dass wir als Oppositionsfraktion dem Erstgenannten, nämlich den parlamentarischen Rechten, mehr Gewicht zubilligen. Wir erkennen aber auch, dass es hier um eine medizinische Sondersituation geht, und zwar – unabhängig von Corona – generell für die Zukunft, wenn es um Infektionen geht. Da steht man vor folgendem Spagat: Fordert man jede perfekte Informationsschleife zusätzlich ein, oder würdigt man, dass Debatten der letzten Monate – was wir ausdrücklich anerkennen – auch bei der Koalition verfangen haben?

Unter diesem Gesichtspunkt haben wir uns dafür entschieden, dem Antrag der Koalition beizutreten. Warum? Weil auch dort die Zuleitung der Verordnung die Grundregel ist. Nun muss man anerkennen, dass es Situationen geben kann, in denen diese Grundregel nicht zu halten ist – das sind dann die Ausnahmen -, wie in anderen Regelungsbereichen auch. Gerade in diesem Regelungsbereich kann es solche eiligen, akuten Situationen geben. Und ob wir nun eine Anhörungs- oder eine Widerspruchslösung haben – auch das muss man realistischerweise sehen -: Es hängt am Ende ohnehin von der Mehrheit der Stimmen des Parlaments ab, welche Entscheidung getroffen wird.

Ausdrücklich betone ich, dass wir die verfassungsrechtlichen Bedenken in Hinblick auf den Vorschlag der Linken nicht teilen. In diesem Punkt können wir den miteinreichenden Koalitionsfraktionen nicht folgen. Das ist für uns also kein Kriterium. Ein Kriterium ist aber, dass sich in solchen Situationen schon die Frage stellt, worauf es ankommt: auf den Inhalt oder auf die Reihenfolge der Beratung? – Egal welche Variante gewählt wird – auch wenn es „nur“ ein Widerspruch ist -: Wenn ein Widerspruch seitens des Landtags mit einer entsprechenden Begründung erfolgt, ist ohnehin davon auszugehen, dass die Landesregierung diesen berücksichtigen muss.

Aufgrund der Fachspezifika, die hier zu diskutieren sind, ist es systematisch wiederum besser, dies nicht beim Hauptausschuss anzusiedeln.

Präsidentin Prof. Dr. Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

Herr Abg. Vida (BVB/FW): Nein danke.

– Sodann sieht der Antrag im zweiten Teil vor, die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen. Das sind sozusagen logische, operative Maßnahmen, die sich hier ergeben und eingearbeitet werden müssen.

Zugleich ist zu würdigen, mit welcher Hartnäckigkeit die Fraktion der Linken das hier vorangetrieben, bearbeitet und auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ich möchte – wie schon im Hauptausschuss – betonen: Gäbe es den Antrag der Koalition, dem wir beigetreten sind, nicht, würden wir für den Antrag der Linken stimmen, weil er natürlich eine deutliche Verbesserung des derzeitigen Regelwerks vorsieht. Da es aber den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt und er aus den genannten Gründen praktikabler und unseres Erachtens angemessen ist, werden wir uns bei dem Vorschlag der Linken enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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