Rede von Péter Vida in Textform:
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte zunächst einige Grundsatzüberlegungen anstellen. Ich glaube, dass eine Debatte dieses Inhalts ein sehr wichtiges und hohes Gut ist, weil wir damit der Bevölkerung verdeutlichen, dass wir Abwägungen vornehmen, es uns nicht leicht machen und intensiv darum ringen, was der richtige Weg ist. Deswegen möchte ich deutlich machen, auch wenn die Herrschaften nicht mehr hier sind, dass ich die hier getätigten Äußerungen weder der Sache nach noch persönlich akzeptieren kann. Wir kommen hier nicht mit der Naivität herein, zu glauben, dass unsere ausgearbeiteten Anträge immer gleich angenommen werden. Aber wir kommen mit der Überzeugung hierher, dass es einen Wert darstellt, wenn man sich dazu austauscht, darüber debattiert, darum ringt. Und ich bin der Koalition dankbar, dass hier ein gemeinsamer Antrag möglich war, bei dem sich alle inhaltlich hätten einbringen können. Am Ende ringt man sich zu dem Antrag durch, der eine Mehrheit findet, und vielleicht kann man in einigen Punkten auch ein Umdenken bewirken und andere überzeugen. Deswegen sind Vergleiche mit der FDJ und anderen undemokratischen Organisationen für uns als BVB / FREIE WÄHLER eine Beleidigung, die ich für meine Kollegen eindeutig zurückweise.
Ich verstehe die Debatte so, dass sie vor dem Erlass der Verordnung erfolgt – das ist ein normaler zeitlicher Ablauf. Natürlich erwarte ich – das werde ich inhaltlich deutlich machen -, dass einige Punkte auch anders gewichtet werden, als es in der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte. Aber dass man eine Debatte durchführt, nachdem man die Vorschläge kennt und bevor sie in Recht gegossen werden, ist der normale parlamentarische Weg, den wir gefordert haben und den meines Erachtens auch die AfD einmal gefordert hat. Jetzt wird es gemacht, und jetzt wird genau das kritisiert – das ist übrigens der Unterschied zwischen einer sachlichen und einer Krawallopposition.
Meine Damen und Herren, allerdings darf diese Debatte nicht nur formell erfolgen, sondern muss auch in der Sache eine substanzielle Auseinandersetzung zulassen. Hierbei muss uns leiten: Gesundheitsschutz so viel wie möglich und Beschränkungen nur so weit wie nötig. – Nicht die Videoschalte bewirkt Eindämmungen, sondern das verständige Verhalten der Bürger. Das müssen wir uns immer vor Augen führen. Hierbei braucht es Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit, und zwar sowohl in der Kommunikation als auch in den Maßnahmen. Da war das in den letzten Tagen mitunter zu vernehmende Stimmenwirrwarr aus dem Kreise der Länderchefs nicht sehr hilfreich. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass sich Herr Ministerpräsident Woidke positiv abgehoben hat, die Maßnahmen mit Klarheit und Ruhe dargestellt hat, was unsere Zustimmung erfährt. Für die heutige Debatte ist allerdings wichtig, dass wir nicht Ideologien folgen, sondern nüchtern eine Lageanalyse durchführen, daraus sachliche Schlussfolgerungen ziehen und dann Maßnahmenvorschläge unterbreiten. In dieser etablierten, nicht von mir erfundenen Prüfweise möchte ich gern vorgehen.
Zur Lagebeschreibung: Die Anzahl der täglichen Neuerkrankungen liegt weiterhin auf hohem Niveau, auch wenn dies durch die hohen Testzahlen teilweise relativiert wird. Wir haben aber, und das ist maßgeblich, seit Anfang, Mitte November ein Plateau bei den täglichen Neuinfektionen erreicht. Andererseits setzt sich der Diffusionsprozess in ältere Bevölkerungsgruppen seit einigen Wochen fort. Besonders negativ ist der starke Anstieg in der hochaltrigen Bevölkerung. Das bedeutet für uns, dass wir das Infektionsgeschehen weiter ernst nehmen müssen. Verharmlosungen sind nicht angezeigt. Deswegen können selbstverständlich nicht alle Maßnahmen abgeschafft werden.
Es zeigt aber auch, dass Wirkungen erzielt wurden, und das muss gewürdigt werden. Aktuell steigt die Zahl der Covid-19-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung immer noch moderat, allerdings hat sich die Wachstumsrate deutlich abgeschwächt. Der aktuelle Wert liegt bei 3 781; knapp 6 000 Intensivbetten – ohne die Reserve – sind noch frei. Die Wachstumsrate der täglichen Corona-Todesfälle hat sich bereits deutlich abgeschwächt, und das RKI weist auch darauf hin, dass in allen Ableitungen deutlich sinkende Zahlen festzustellen sind.
Wenn Teilerfolge erzielt werden und Maßnahmen teilweise wirken, kann man natürlich nicht pauschal alles abschaffen. Man kann diese Zwischenerfolge aber auch nicht ungewürdigt lassen und pauschal sagen, dass es zu gar keinen Lockerungen kommt.
Denn das Ergreifen der Maßnahmen war immer an ein bestimmtes Ziel geknüpft; daran möchte ich erinnern. Dieses definierte Ziel vom 28. Oktober 2020 aus dem damaligen Bund-Länder-Beschluss lautete:
„Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen“
– Mitte Oktober also –
„vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen […] in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. […] Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen […].“
Das heißt, als Zielstellung war die Vermeidung bzw. Eindämmung exponentiellen Wachstums definiert worden.
In der Bewertung kommt es jetzt darauf an: An dieser Zielbestimmung muss sich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen orientieren; daran müssen die Maßnahmen gemessen werden. Und mit heutigem Stand haben wir das exponentielle Wachstum eingedämmt; es gibt keine steigenden Wachstumsraten. Noch einmal: Ja, wir haben hohe Zahlen, und deswegen braucht es auch Maßnahmen. Aber unter Betrachtung der aufgelegten Zielbestimmung ist zu konstatieren, dass die Einschränkungen bestimmte Ziele erreicht haben. Also muss die Angemessenheit der Maßnahmen auf den Prüfstand. Prüfstand heißt nicht: Alles gut, wir müssen nichts mehr tun. – Aber Prüfstand kann auch nicht bedeuten, dass einfach alles weiterläuft.
Präsidentin Prof. Dr. Liedtke: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Nein. – Die Einschränkung der Rechte – Freiheitsrechte, Berufsfreiheit – muss auf den Prüfstand und neu begründet werden. Ich wiederhole: Das Ziel wurde punktuell erreicht. Eine pauschale Verlängerung aller Maßnahmen mit der Begründung „Wirkt doch!“ bedeutet, dass die Zielbestimmung geändert wird, dass es also nicht mehr darum geht, exponentielles Wachstum einzudämmen, sondern darum, jegliche Steigerungen einzudämmen. Das kann man ja machen, nur ist das genau das, was die Menschen frustriert, und macht auch teilweise den Unterschied zu anderen Ländern mit ähnlichen Erfolgen wie Deutschland aus.
Wenn Ziele verändert werden, muss dies gesondert begründet werden. Diese gesonderte Begründung wurde aber weder gestern noch heute geliefert. Ein pauschales Aufrechterhalten aller Beschränkungen stellt daher keine erforderliche Abwägung der Eingriffsintensität mit der Zielbestimmung dar und ist daher ein rechtliches und aus unserer Sicht auch ein Freiheitsproblem. Das ist übrigens der Unterschied zu meiner Rede und meiner Analyse von vor vier Wochen: Mittlerweile sehen wir, dass die ursprünglichen Ziele teilweise erreicht wurden. Wir haben eine größere Kenntnis der Entwicklung, der Zahlen, und die Zahlenentwicklung hat sich auch verändert. Also muss auch in einem angemessenen, vorsichtigen Rahmen darauf reagiert werden.
Hinzu kommt – das ist ein weiterer Kritikpunkt -: Bis heute liegen keine neuen Studien der führenden Institute bezüglich der Infektionsquellen vor. Die letzte fundierte Infektionsumfeldanalyse stammt aus dem Epidemiologischen Bulletin des RKI vom September mit Zahlen von Anfang August. Das ist unbefriedigend und genügt nicht, um pauschal alle Einschränkungen weiterhin zu rechtfertigen. Ebenso gibt es keine zahlenbasierten Begründungen der Landesregierung für die jüngst erlassenen Verordnungen bezüglich der einzelnen Infektionsquellen. Auch dies wäre nötig, um die dauerhaft unspezifischen – weil sehr grobmaschigen – Einschränkungen zu rechtfertigen.
Nun stellt sich die Frage: Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Die Menschen haben erhebliche Anstrengungen unternommen – diese Beschreibung der Situation des Ministerpräsidenten teile ich – und nicht nur das exponentielle Wachstum, sondern jegliche Wachstumsraten bei Neuinfektionen eingedämmt. Ein akuter Auslastungsnotstand konnte dadurch verhindert werden, dass sich alle an die Vorgaben gehalten haben, was sich insbesondere in dem nur noch moderaten Anstieg der Zahl von Patienten in intensivmedizinischer Behandlung zeigt. Allerdings – auch das ist richtig – wurde das wichtigste Ziel, die Inzidenz unter 50 zu drücken, nicht erreicht. Wir sind deutschlandweit bei einer Inzidenz von 140, in Brandenburg von 88.
Daher ist es angebracht, die Maßnahmen grundsätzlich zu verlängern, jedoch dort Anpassungen zu ermöglichen, wo eine Gefährdungslage als gering und der Eingriff in die Freiheitsrechte, in die persönliche Entwicklung, auch in die soziale Entfaltung und die Gesundheit als erheblich anzusehen ist. Wichtig ist es also, hier punktuell zu korrigieren. Nur so kann weiterhin die Akzeptanz der Bevölkerung sichergestellt werden. Maßnahmen auf dem Papier nützen wenig, wenn sie in der Praxis nicht umgesetzt werden. Wenn es keine Akzeptanz für bestimmte Maßnahmen gibt, gefährdet dies auf lange Sicht das Gesamtkonstrukt aller Maßnahmen – das gilt in jedem Bereich.
Deswegen schlagen wir mit unserem Antrag die Lockerung von Maßnahmen in Bereichen vor, in denen die Einschränkungen gravierend sind, ohne dass diese Bereiche einen nachgewiesenen überdurchschnittlichen Beitrag zum Infektionsgeschehen geleistet hätten. Das betrifft Gaststätten und Hotels, einen Bereich mit besonders geringem Infektionsgeschehen, wo besonders hohe Hygienestandards gelten; Sie wissen das. Auch mir ist die Rechtsprechung dazu bekannt, keine Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass …“. – Das ist allerdings keine politische oder medizinische Bewertung der Situation, und wir können hier zu einer anderen Wertentscheidung kommen. Und die wirtschaftlichen Einschränkungen und Verluste sind dort besonders gravierend. Ich verstehe den Hinweis des Fraktionsvorsitzenden der SPD, dass jetzt die Auszahlungen beschleunigt werden und das Geld von der Gemeinschaft kommt. Aber die Gemeinschaft ist kein Gelddrucker, sondern die Hilfen stammen aus den Steuergeldern aller Bürger. Es geht im Übrigen auch um die berufliche Entfaltung, die auch einen Wert darstellt, die wir bitte ebenso einpreisen müssen. Im Übrigen, meine Damen und Herren, haben gaststättenähnliche Einrichtungen – wie Kantinen und Raststätten – ja auch offen, sodass hier eine signifikante Inkonsistenz in der Regelung festzustellen ist.
Des Weiteren schlagen wir vor, Konzerthäuser wieder zu öffnen, denn wir glauben, dass Konzerte zu Weihnachten gehören. Die Lockerungen zu Weihnachten, die ja Konsens zu sein scheinen, resultieren aus einer Wertentscheidung. Sie sind nicht mathematisch begründet, sondern das ist eine Wertentscheidung, die getroffen wurde. Die teilen wir. Nur gehören zu diesem Wert auch die Weihnachtskonzerte – so sehen wir das. Im Übrigen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Kultur und zur Bildung. Wie Sie gesehen haben, beschränken wir den Vorschlag auf Instrumentalkonzerte und schließen Vokalkonzerte aus.
Des Weiteren: Kinos, Museen und Ausstellungsorte. Es handelt sich um meist große Räumlichkeiten, in denen Abstände sehr gut gewahrt werden können. Sie dienen auch der Entzerrung von Aufenthalten. Dadurch werden weitere Möglichkeiten gegeben, Treffen aus dem Privaten in einen Bereich zu verlagern, wo im Gegensatz zum Privaten gute Hygienekonzepte gelten. Generell wirken Sie durch die Öffnung dieser Räume, in denen Abstandsregeln gut eingehalten werden können, einer Konzentration im privaten Bereich entgegen, indem weitere Räume geschaffen werden, man sich nicht nur im Privaten treffen muss, sondern sich auch in anderen Bereichen treffen kann.
Jetzt kann man sagen – ich vermute, dass die Zwischenfrage darauf abgezielt hätte -: Ja, aber durch diese Öffnung schaffen Sie mehr Gelegenheiten für Begegnungen – Verkehr, mehr Wegebeziehungen. – In der Tat, das kann sein. Aber durch die Schließung werden mit Sicherheit mehr Begegnungen im Privaten erzeugt. Das heißt, das eine kann sein, das andere ist gegeben. Daher ist die Schließung nicht gerechtfertigt.
Schließlich, meine Damen und Herren: Tierparks und Zoos. Wir sehen den Besuch von Tierparks und Zoos als vergleichbar mit der persönlichen Bewegung an der frischen Luft an, die ja immer gestattet war – ähnlich einem Stadtparkbesuch. Schleswig-Holstein weicht hier vom Ergebnis der gemeinsamen Beratung in der Ministerpräsidentenkonferenz ab. Dort werden Tierparks und Zoos geöffnet. Ich glaube, dass der dortige Ministerpräsident auch verantwortungsbewusst handelt, denn ja: Sie leisten einen extrem geringen Fallbeitrag und sollten unseres Erachtens daher geöffnet werden.
Bevor der Hinweis auf die Dunkelziffer kommt: Der Ministerpräsident hat heute eine Aussage getroffen – ich weiß nicht, ob das beabsichtigt oder eine emotionsbedingte Abweichung vom Manuskript war -, die erhebliche juristische Implikationen hat. Herr Ministerpräsident, Sie sagten: Wir wissen, Schulen sind keine Infektionsherde. – Einerseits wird uns vorgehalten, dass Hotels zwar nur 0,5 % zum Infektionsgeschehen beitrügen, es aber eine 80%ige Dunkelziffer gebe. Ich weiß nicht, woher Sie diese Zahlen haben. Die aktuellen Infektionsumfeldstudien belegen das nicht. Wenn Sie die Zahlen aus dem Hellfeld nehmen, wo Schulen in der Tat einen geringen Anteil haben, und die Dunkelziffer dann entsprechend unter den Tisch kehren, können Sie aber andererseits nicht die Schließung der Restaurants und Konzerthäuser mit der angeblich hohen Dunkelziffer rechtfertigen. Das geht nicht zusammen.
Zu unserem Punkt 2, Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten: Richtig ist, dass hier gelockert wird, im Zeitraum vom 23.12. bis zum 01.01. Das ist eine gesellschaftliche Wertentscheidung, die aufgrund der Heiligkeit des Festes, aufgrund der Bedeutung für den privaten, familiären Umgang, aufgrund der religiösen Relevanz und einfach aufgrund der Tradition in diesem Land getroffen wird, und das ist gut. Deswegen sind martialische Ansagen wie die von Ministerpräsident Laschet, das werde das härteste Weihnachten, das die Nachkriegsgeneration je erlebt hat, abzulehnen. Ihnen sind Ideen, aus denen Hoffnung keimt, entgegenzusetzen. Das gilt auch für die Überlegung mancher, Hauskontrollen durchzuführen und Nachbarn zu wachsamem Melden aufzufordern. Auch das lehnen wir ab. Weihnachten hat auch das Ordnungsamt frei – und das ist auch gut so.
Meine Damen und Herren, daher ist die Lockerung, die hier beschlossen wurde, richtig. Sie gründet sich nicht auf Zahlen. Sie ist eine Wertentscheidung, und es muss sichergestellt sein, dass es nicht zu Verschärfungen kommt – deswegen Punkt 2 unseres Antrags. Einige Bundesländer haben angekündigt, von der Regelung abzuweichen und Verschärfungen vorzuschlagen. Ich finde, der Landtag Brandenburg sollte klar sagen, dass wir das nicht tun.
Ich bitte Sie eindringlich: Diesen Punkt sollten Sie auf keinen Fall mit der Begründung ablehnen, dass es ja nicht vorgesehen sei, zu verschärfen. Ich verstehe die Debatte hier so, dass der Landtag Empfehlungen ausspricht, vielleicht sogar Vorgaben macht, was geregelt werden soll. Es hieß jüngst von allen Fraktionen und mehreren Ministern, der Landtag solle stärker eingebunden werden und mehr Mitsprache bekommen. Deswegen unser Vorschlag Nummer 2: kein Abweichen von den Lockerungen zur Weihnachtszeit in Brandenburg. Wenn diese Debatte substanziellen Einfluss auf die zu erlassende Verordnung haben soll – das wurde ja heute mehrfach betont -, ist dieser Punkt 2 im demokratischen Selbstverständnis des Landtages nicht als fraktionelle Konfrontation zu verstehen und daher unseres Erachtens absolut zustimmungsfähig und zustimmungspflichtig.
Meine Damen und Herren, was die Kosten der FFP2-Masken anbelangt – ich schäme mich ein bisschen, dass es überhaupt nötig ist, das hier zu beantragen oder zu begründen -: Die Abgabe an vulnerable Gruppen – also Abgaben in größeren Mengen an Altersheime und Pflegeeinrichtungen – soll mit einem Eigenanteil einhergehen. Ich kann wirklich nicht verstehen, warum dieser Punkt zum Eigenanteil in der Ministerpräsidentenkonferenz nicht gestrichen wurde oder zumindest geregelt wurde, dass der Bund das bitteschön übernimmt. Wenn dies versäumt wurde – okay, es ist ein sehr komplexes Paket -, dann muss Brandenburg nachziehen – ganz klar! Das heißt, die Kostenübernahme durch das Land ist zwingend erforderlich. Es kann nicht sein, dass es hier zu finanziellen Zusatzbelastungen der massiv Betroffenen kommt. Meine Damen und Herren, deswegen ist hier, glaube ich, auch eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte angezeigt.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss noch einige grundsätzliche Ausführungen: Wir als BVB / FREIE WÄHLER wollen die Lage mit Sachlichkeit und gesundem Menschenverstand analysieren, dabei das Infektionsgeschehen ernst nehmen, zugleich die Anstrengungen der Menschen würdigen und all dies in angemessene Maßnahmen gießen. Wir schlagen daher heute Lockerungen mit Maß und Mitte vor.
Wir gehen davon aus, dass Beschränkungen nur dort und nur so lange aufrechterhalten werden, wo und wie dies absolut nötig ist, und dies immer mit einem brandenburgspezifischen Blick. Wenn die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz pauschal übernommen werden, wird dieser Brandenburger Blick getrübt. Daher werben wir für punktuelle Lockerungen bei bestimmten Einrichtungen, für eine Absage an weitere Verschärfungen zu Weihnachten und die Kostenübernahme bei den FFP2-Masken.
Wir möchten Ihnen, Landtagskollegen, mit diesem Antrag deutlich machen, dass wir eine fundierte, tiefgründige, die Rechte des Landtages wahrende, spezifische Debatte führen wollen, uns dabei einbringen wollen, punktuelle Unterstützung und punktuellen Widerspruch signalisieren wollen. Und den Bürgern möchten wir deutlich machen, dass uns der Gesundheitsschutz heilig ist, wir zugleich aber die Belastungsgrenzen ernst nehmen und Freiheitsrechte hochhalten. Zu dieser Mischung von Betrachtungsweisen bitten wir heute um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.