Péter Vida zum Antrag „Zukunftsfähige Justiz“ von SPD, CDU, Grüne vom 11.11.2020

11. Nov. 2020

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Schaufensterniveau dieses Antrags ist besonders hoch. Die Formulierungen und die dramatische Inhaltsleere sind an vielen Stellen wirklich nicht zu überbieten.

Was wird uns hier verkauft? Es gibt einen Koalitionsvertrag, der ein Jahr alt ist. Darin steht, es solle eine Konferenz durchgeführt werden. Ein Jahr später wird ein Antrag gestellt, in dem steht, dass in einem halben Jahr ein Konzept für dieses durchzuführende Gespräch vorgelegt werden soll. Dann heißt es noch, wir müssten dies dringend beschließen, und der Justiz-Schattenminister der CDU hält hier eine Parteitagsrede. Man könnte fast denken, er will Rechtsgeschichte schreiben, weil wir diese Konferenz vorbereiten.

Meine Damen und Herren, das ist wirklich ein bisschen zu doll. Man kann eigentlich davon ausgehen, dass mit den Verbänden regelmäßig kommuniziert wird. Das ist doch jetzt kein großer Wurf.

Aber es wird im Antrag noch besser. Dort heißt es dann, es sollten geeignete Maßnahmen für eine „zukunftsfähige“ Justiz entwickelt werden. Ja, was denn sonst? Für eine rückwärtsgewandte Justiz? Dann ist die Rede von einer „leistungsstarken“ Justiz. Das hätten wir nicht gewusst, würden wir es heute nicht beschließen. Fast hätten wir eine schwache Justiz beschlossen. Und fast vergessen hätten wir auch eine „bürgernahe“ Justiz. Ich dachte bisher, sie sei bürgerfern. Demnächst wird eine bürgernahe daraus, und dadurch ist es gut. Und es sollen Gespräche geführt werden, was natürlich auch ein revolutionärer Wurf ist.

Meine Damen und Herren, das sind begriffliche Selbstverständlichkeiten, die nicht ernsthaft beschlossen und auch nicht ernsthaft debattiert werden müssen. Siehe den Berufsverband der Rechtspfleger, der sich an alle Fraktionen gewandt und Vorschläge unterbreitet und Hinweise gegeben hat. Wir haben mit ihm gesprochen; andere haben mit ihm gesprochen. Ich habe mir erlaubt, im Rechtsausschuss Vorschläge dazu vorzutragen. Von der Ministerin wurde erklärt, es bestehe kein Bedarf. – Das ist die Befassung mit Hinweisen aus den Verbänden. Natürlich hat man da nicht konferiert; der Rahmen war nicht sonderlich staatstragend. Aber man hat Vorschläge aus der Befassung der Verbände vorgetragen, und es wurde gesagt, es bestehe kein Bedarf.

Nun liegen Ihnen bereits Änderungsanträge unsererseits zum Haushalt im Bereich der Rechtspfleger vor. Damit haben Sie bereits die Möglichkeit, ohne Bohei, ohne Konferenz, ohne Konzept zur Konferenz auf die Bedarfe zukunftsgerichtet und bürgernah usw. zu reagieren.

In der Begründung wird dann erklärt, wie wichtig es ist, Stellen zu besetzen. Auch darauf wären wir ohne diesen Antrag nicht gekommen.

Das erinnert mich alles sehr stark an den Antrag vom Dezember 2019 mit dem Titel „Vermittlung von Rechtskenntnissen stärken“, den die damalige Koalition hier eingebracht hat. Die Landesregierung sollte prüfen, wie Richter und Staatsanwälte neben der regulären Arbeit interessierten Bürgern Rechtskenntnisse vermitteln können. Weil da auch nichts geschehen ist, weil das auch nur ein Schaufensterantrag gewesen ist, soll nun das nächste Schaufenster bestückt werden.

Meine Damen und Herren, da hier etwas vorgeschlagen wird, was ohnehin geschieht und geschehen muss, nämlich Gespräche zu führen und Stellen zu besetzen, können wir dieser substanzlosen Selbstbeweihräucherung leider nicht zustimmen. Sehen Sie es uns nach. Ich bitte um Entschuldigung.

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