Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking
Rede von Matthias Stefke in Textform:
Herr Abg. Stefke (BVB/FW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Kollege Lakenmacher hat eine fantastische Rede gehalten, nach der wir eigentlich alle aufhören könnten. Aber nein, es ist ja auch unsere Aufgabe, uns hier zu positionieren. Das will ich gerne für unsere Fraktion tun.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, für uns ist nachvollziehbar, aus welchen Gründen Sie diesen Antrag initiiert haben, denn es ist tatsächlich so, dass die von Ihnen in Ihrem Antrag aufgelisteten Fahnen schon seit geraumer Zeit verstärkt auf Demonstrationen mit rechtextremem bzw. rechtsradikalem Hintergrund mitgeführt werden.
Der jetzt gefundene gemeinsame Antrag stellt wunderbar noch einmal die aktuelle Rechtslage dar, und es ist sehr wichtig, noch einmal für die Öffentlichkeit darzustellen, wie das schon seit vielen Jahren in Brandenburg gehandhabt wird. Um neben der verbalen auch der visuellen Verbreitung von Extremismus entgegenzutreten – sie einzudämmen oder gar zu unterbinden -, ist ein Verbot der ihn direkt oder indirekt repräsentierenden Symbole ein probates Mittel, welches eine freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaft nicht ungenutzt lassen sollte.
Uns ist bekannt geworden, dass die CDU-Fraktion mit diesem gemeinsamen Antrag nicht so glücklich war, weil wohl schon seit Langem feststeht, dass das Thema bei der Innenministerkonferenz im Dezember besprochen werden soll. Verstehen Sie den Antrag bitte als Unterstützung, Herr Innenminister: Es kann nur hilfreich sein, dass Sie mit einem – ja sicherlich breiten – Votum des Landtages ausgestattet sind, um das Anliegen dort mit Entschiedenheit zu vertreten und mit Verve vorzutragen.
Allerdings gilt es auch hier, die einschlägigen Rechtsgrundlagen zu beachten, die einem solchen Verbot entgegenstehen. Gemäß einer Broschüre des Bundesverfassungsschutzes erfüllt das Führen der Reichskriegsflagge des Deutschen Kaiserreichs weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht kann die Flagge sichergestellt werden, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das ist dann der Fall, wenn sie Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist und diese sich dadurch beheben lässt.
Interessant ist – das sagte Kollege Lakenmacher schon -, dass es, dessen ungeachtet, in Bremen bereits entsprechende Regelungen gibt, mit denen sich mittlerweile auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern befassen. Wir stimmen zu, dass es eine bundesweit einheitliche Regelung dazu geben sollte; denn es kann nicht sein, dass die Flaggen beispielsweise in den drei genannten Bundesländern nicht mitgeführt und gezeigt werden dürfen, bei einer Kundgebung in der Bundeshauptstadt, beispielsweise vor dem Brandenburger Tor oder vor dem Reichstag, aber unter Umständen doch. Das macht auch für die Sicherheitskräfte die Lage nicht einfacher.
Daher sollten sich die Innenminister der Länder in ihrer Sitzung im Dezember möglichst auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Wir haben auch deshalb den Antrag mitgezeichnet und werden ihm zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.