Rede von Matthias Stefke in Textform:
Herr Abg. Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer draußen an den Bildschirmen! Mir geht es ein wenig wie Herrn Klemp eben, als er zum Schluss sagte, er wisse nicht, ob das eher üblich oder eher ungewöhnlich sei. Ich selbst bin erst ein Jahr Mitglied dieses Hauses und habe in den Ausschüssen, in denen ich Mitglied bin, noch nicht so viele Anhörungen mitgemacht. Aber es dürfte doch eine recht einmalige Sache gewesen sein, die wir heute im Innenausschuss erlebt haben.
Warum der Sachverständige, der von Ihrer Fraktion benannt wurde, es nötig hatte, ein Ausschussmitglied in solcher Weise anzupöbeln und herabzusetzen, das erschließt sich mir nicht. Ich finde auch, er hat Ihnen damit keinen Gefallen getan, und es wäre gut gewesen, wenn Sie jetzt hier am Mikrofon die Gelegenheit genutzt hätten, einmal für Ihre Fraktion klarzustellen, dass das nicht das war, was Sie von dem von Ihnen benannten Experten in der Anhörung erwartet hätten.
Zur Sache selbst: Ich habe noch einmal im Protokoll nachgelesen. In der Sitzung vom 15. April dieses Jahres habe ich für unsere Fraktion zu dem Brandenburgischen kommunalen Notlagegesetz gesprochen, das wir damals beraten und besprochen haben. Dabei hatte ich seinerzeit unserer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass eine Verlängerung darüber hinaus – die Rede war vom 30.06. – nicht notwendig wird. Wir wissen es inzwischen besser; es wurde bis zum 30.09. verlängert. Nun steht eine weitere Verlängerung bis zum Juni nächsten Jahres an.
Ich sage es ganz offen: Unsere Fraktion hatte hier zunächst Bauchschmerzen, denn es handelt sich immerhin um ein weiteres Dreivierteljahr. Wir hätten uns auch den 31.03. vorstellen können, allerdings haben wir uns dann überlegt, dass es sich für einen Zeitraum von drei Monaten nicht lohnt, noch einen Änderungsantrag einzubringen, denn schließlich geht es nicht um einen Zeitraum wie in der Drucksache 7/1947, wo eine Verlängerung der Haushaltsnotlage bis 2023 festgeschrieben werden soll. Dabei hätten wir doch ein wenig mehr Bauchschmerzen gehabt und einen Änderungsantrag eingebracht. Da es nun nur drei Monate mehr sind, als wir angedacht hatten, wollen wir es dabei belassen.
Präsidentin Prof. Dr. Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Herr Abg. Stefke (BVB/FW): Ja, gleich.
– Ich habe soeben im Innenausschuss auch der Verlängerung, also dem Gesetz, und der Verordnung zugestimmt. Daher werden wir das hier im Plenum auch tun. –
Bitte sehr, Freiherr von Lützow.
Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD):
Herr Stefke, wir haben ja in den letzten Jahren, auch wenn es hier im Landtag nicht so aussieht, relativ vernünftig zusammengearbeitet. Es wurde ja immer wieder gesagt – das klang auch in Ihrer Rede gerade an -, dass wir uns als Fraktion nicht eingebracht hätten. Wir hatten einen Änderungsantrag eingebracht, die Kommunalverfassung zu ändern. Erinnern Sie sich daran? Wir hätten das gern mit in die Kommunalverfassung übernommen und die Verfassung geändert, anstatt ein solches Notlagengesetz zu beschließen. Erinnern Sie sich an diese Geschichte?
(Zuruf)
Es heißt ja immer, wir würden uns nicht einbringen. Nun haben wir uns eingebracht, und daher frage ich Sie jetzt hier: Wie sollen wir uns denn noch einbringen, wenn wir versuchen wollen, es rechtskonform zu machen?
Herr Abg. Stefke (BVB/FW):
Also, ich kann dazu Folgendes sagen: Sie sagten, wir hätten in den letzten Jahren gut zusammengearbeitet. Es gab in den letzten Jahren noch gar keine Landtagsfraktion von BVB / FREIE WÄHLER; diese existiert erst seit 01.09. dieses Jahres. Wie da der Stand der Zusammenarbeit ist, können Sie selbst am besten beurteilen.
Wenn Sie sagen, ich hätte bestritten, dass Sie sich einbringen, dann kann ich nur entgegnen: Ich habe dazu gar nichts gesagt.
Ich habe mich auf die soeben erfolgte Anhörung im Innenausschuss bezogen und habe das Verhalten des von Ihnen benannten Experten kritisiert. Mehr habe ich nicht gesagt. Ihr Redebeitrag bezieht sich sicherlich auf den Redebeitrag eines anderen Kollegen vor mir. Insofern kann ich dazu nichts weiter sagen. – Ich danke Ihnen jedoch für die Frage. Tschüss.