Regierungskoalition ändert Hochschulgesetz, aber ignoriert entgegen bestehenden Gesetzen die Anhörung und Vorschläge der Brandenburgischen Studierendenvertretung
Corona hat für viele von uns das Leben auf den Kopf gestellt. Auch bei den Studierenden und den Hochschulen im Land Brandenburg gibt es erhebliche Schwierigkeiten. Mit der Änderung des Hochschulgesetzes soll auch im Hochschulbereich auf diese besondere Lage eingegangen werden. Die Hochschulen sollen weiterhin entsprechend der jeweiligen Lage arbeitsfähig bleiben und den Studierenden eine angemessene Wissensvermittlung ermöglichen.
Für uns ist dabei besonders wichtig, die Betroffenen dieser Änderung – vor allem also die Studierenden – mitzunehmen. Umso ärgerlicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Brandenburgischen Studierendenvertretung zwar formal stattgefunden hat, die Stellungnahme der BRANDSTUVE im Fachausschuss jedoch keine Erwähnung fand. Eine Anhörung durchzuführen und dann zu ignorieren, macht keinen Sinn.
Wir finden, eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung erfüllt nur ihren Zweck, wenn sie im Ausschuss auch behandelt wird und die gegenseitigen Argumente abgewogen werden. Die Anmerkungen der BRANDSTUVE sind vollkommen berechtigt und verdienen es, in die Gesetzesänderung mit aufgenommen zu werden. Wir haben daher die Änderungsvorschläge in einen Änderungsantrag geschrieben und zur Abstimmung gestellt. Außer den Abgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER und einer Abgeordneten der Linke war den Abgeordneten die Position der Studierenden jedoch erneut egal. Unser Änderungsantrag wurde so abgelehnt.