Péter Vida 2. Redebeitrag zum Antrag „Rückzahlung an Altanschließer“ von BVB/Freie Wähler – 23.09.20

23. Sep 2020

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist immer bemerkenswert, wenn der Innenminister so ganz ohne Vorbereitung in die Debatte geschickt wird. Das rächt sich manchmal, wie ich zeigen werde. Zunächst einmal, Herr Minister: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nicht „kassiert“, er hat es vielmehr aufgehoben und zur näheren Beratung zurückverwiesen. Selbstverständlich sind die Ausführungen, die ich hier zitiert habe, nämlich „legislatives Unrecht“, nicht im Urteil enthalten. Die Ausführungen waren Teil der Begründung in der mündlichen Verhandlung. Selbstverständlich erwächst so etwas nicht in Rechtskraft, genauso wenig wie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2020, was die materiell-rechtliche Bindungswirkung anbelangt. Insofern können Sie Ihre diesbezüglichen Belehrungen knicken; denn dass die Aussage im Urteil enthalten war, wurde gar nicht behauptet. Die Aussage wurde vielmehr in der eben genannten mündlichen Verhandlung im März getätigt, und das Urteil erging dann im April. Sie hätten somit schon am Zeitstempel erkennen können, dass es sich um eine Äußerung der Richterin in der mündlichen Verhandlung handelte. So viel zur Präzision.

Herr Noack hatte mich aufgefordert, Belege dafür zu bringen, dass Behörden oder die Regierung es darauf angelegt gehabt hätten, die Einlegung von Widersprüchen zu verhindern. Am 23. September 2015, genau heute vor fünf Jahren, haben wir hier einen Antrag auf Rückerstattung der Altanschließerbeiträge gestellt, Drucksache 6/2548, somit anderthalb Monate, bevor im November 2015 in Karlsruhe die Rechtsprechung erging und zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch eine Chance gehabt hätte, zu reagieren. In dieser Situation führte der Innenminister des Landes Brandenburg, Herr Schröter von der SPD, aus: Diesen Antrag brauchten wir nicht. Alles andere würde eine endlose Kette von Rechtsstreitigkeiten auslösen. Es würde zu einer Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte, aber auch zu einer Flut von gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, die wir gerade jetzt nicht gebrauchen können. – Von der Regierungsbank wurde also doziert: Wir brauchen keine rechtliche Auseinandersetzung; lassen Sie das mit dem Antrag!

Anderthalb Monate später wurde Ihnen bescheinigt, dass rechtswidrig gehandelt wurde. Wie sehr es Ihnen um Rechtsstaatlichkeit ging, sah man, als der Beschluss erging. Da hat noch im März 2016 Herr Schröter von der Regierungsbank doziert, es sei eine Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen. – So viel dazu, wie man respektvoll mit solchen Entscheidungen umgeht.

Trotz der Winkelzüge des Innenministers hat die CDU ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Ich darf aus der „Strausberger Wasser Zeitung“ des Abwasserverbandes Strausberg-Erkner zitieren, und zwar den damaligen Bürgermeister der Gemeinde Rüdersdorf, André Schaller:

„Es ist ein echtes Ärgernis, dass das Land Brandenburg die Problematik um die Altanschließer auf Verbände wie unseren Wasserverband Strausberg-Erkner abwälzt […]. Wenn über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung solche finanziellen Forderungen erhoben werden können, dann haben wir ein wirkliches Problem mit der Verjährung. Aus meiner Sicht sind Verjährungsfristen dazu da, Vertrauensschutz für die Menschen zu schaffen und damit einen gewissen Rechtsfrieden herbeizuführen. Die vom Land Brandenburg in diesem Fall gewählte Fristenregelung halte ich für nicht richtig.“

Jetzt kann man sagen, er war damals nicht dabei. Ich habe vorhin jedoch zwei Anträge der CDU aus der letzten Wahlperiode zitiert – es gab noch weitere -, und zwar einen vom 9. Mai 2017, Drucksache 6/6571, „Rechtsfrieden für Altanschließer in Brandenburg“ – recht hat die CDU.

(Zurufe)

Fürs Protokoll: Der Fraktionsvorsitzende der CDU sagt, man habe jetzt Rechtsfrieden. Das wird sich gut eignen für die öffentliche Diskussion.

Ein anderer Antrag stammt vom Dezember 2017, Drucksache 6/7724, „Rechtsfrieden für ‚Altanschließer‘ endlich herstellen“. Insbesondere soll Rechtsfrieden dadurch geschaffen werden, so die CDU, dass allen Betroffenen die aufgrund verfassungswidriger Bescheide gezahlten Beiträge erstattet werden können. Bevor jetzt der Populismusvorwurf kommt: Alle vier, fünf Anträge von Ihnen wurden damals selbstverständlich ohne Deckungsvorschlag gestellt – das war dann das Rufen im Walde.

„Endlich Rechtsfrieden!“, rief die CDU vor zwei Jahren. Nun, wie sieht es jetzt nach fünf Jahren aus? – Ohrenbetäubendes Schweigen seitens der CDU. Warum? Weil Rechtsfrieden entstanden sei, wie wir gerade in einem rüden Zwischenruf gehört haben? Oder etwa deswegen, weil die CDU den Resonanzboden der Beliebigkeit und die Drehtür des Positions-Limbos erreicht hat? Haben Gerechtigkeit und Rechtsfrieden bei Ihnen nur ein Haltbarkeitsdatum bis zum Ende der Wahlperiode?, möchte ich Sie fragen.

Meine Damen und Herren, tragisch ist, dass alles seit mittlerweile zehn Jahren auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Berechenbarkeit behördlichen Handelns können nur wiederhergestellt werden, wenn das Land eine Lösung offeriert. Wir müssen für echten Rechtsfrieden sorgen. So wie man das Wasser zur Quelle zurückverfolgen kann, kann man auch diese Regelung zurückverfolgen, und da stellt man fest: Der Anfang wurde im Landtag gemacht. Deshalb muss das Land auch Verantwortung übernehmen und endlich eine Lösung entwickeln, zum Beispiel durch Beschluss zumindest eines der beiden Anträge. – Vielen Dank.

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