Herr Abg. Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Zu diesem Tagesordnungspunkt wollte ich mich eigentlich an die altbekannte Weisheit „in der Kürze liegt die Würze“ halten – wir hängen auch ungefähr eine Stunde hinter dem Zeitplan zurück -, aber das geht nun leider nicht mehr, nachdem Frau Hildebrandt hier die Einbringungsrede für die Koalitionsfraktionen gehalten hat.
Mit dem Gesetzentwurf für das erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wird auch im Hochschulbereich Vorsorge für Pandemielagen getroffen, damit die Arbeit in den Universitäten lageangepasst fortgeführt werden kann. So wird sichergestellt, dass in zukünftigen Fällen, die wir hoffentlich in der Dimension wie im Frühjahr dieses Jahres nicht mehr erleben müssen, eine wohlüberlegte Organisation der Abläufe in solchen Notlagen auch für den Hochschulbereich vorbereitet werden kann.
Gemäß § 16 Abs. 6 Satz 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist die Brandenburgische Studierendenvertretung anzuhören. Die Anhörung ist erfolgt und die Stellungnahme dem Ausschuss mit Datum vom 14. September 2020 zugegangen. Sie fand allerdings in der Ausschussberatung über den Gesetzentwurf am 16.09.2020 keine Beachtung. Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung erfüllt jedoch nur dann ihren Zweck, wenn die Stellungnahme der Anzuhörenden in der Beratung des Gesetzentwurfs Beachtung findet, die Hinweise abgehoben werden und ihnen im Nachgang mitgeteilt wird, ob die Hinweise aufgegriffen oder mit welcher Begründung sie nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Dies ist in der oben genannten Sitzung jedoch nicht erfolgt.
Die Hinweise der Studierendenvertretung BRANDSTUVE sind berechtigt und verdienen die Einarbeitung in den Gesetzentwurf. Wir hatten da auch auf eine breite Zustimmung gesetzt. Wir sind natürlich enttäuscht, Frau Hildebrandt, jetzt zu hören, dass Sie das nicht tun werden. Und da muss ich auch wirklich noch ein paar Worte zu Ihrer Begründung sagen:
Erstens: Sie sagten, man hätte das, was wir jetzt als Änderungsantrag eingebracht haben, eigentlich in der Beratung im Ausschuss anführen können – hätte, hätte, Fahrradkette. Das ändert doch nichts an der rechtlichen Möglichkeit, hier einen Änderungsantrag einzubringen – das ist die erste Bemerkung dazu.
Die zweite Bemerkung ist: Sie und alle Fraktionen – zeitlich war es uns einfach nicht möglich, das in der Breite und Tiefe zu erörtern, weil wir vorher den langen Rundgang durch das Institut hatten – haben diese wichtige Anhörungseinwendung der BRANDSTUVE hier nicht erörtert.
Ich muss auch sagen: Ich hatte mich ausdrücklich zu Beginn der Sitzung beim Vorsitzenden entschuldigt, dass ich um 15.30 Uhr die Sitzung verlassen muss, weil ich einen Ministertermin hatte, und, ich glaube, da sind wir uns alle einig: Einen Minister lässt man nicht warten. – Dann war ich auch ganz froh, dass wir diesen Tagesordnungspunkt kurz vor halb vier abschließen konnten. Nichtsdestotrotz: Aus welchen Gründen auch immer die Erörterung im Ausschuss nicht stattgefunden hat – wir halten es für wichtig, die Hinweise der BRANDSTUVE hier aufzunehmen, und sehen auch keinen Grund, warum das jetzt hier organisatorisch irgendetwas torpedieren sollte, Frau Hildebrandt. Ich bitte noch einmal herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Danke schön.