Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking
Rede von Péter Vida in Textform:
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Bei dem heutigen Antrag geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Frage, ob Landespolitik glaubwürdig bleibt und ob Aussagen, die man in der Wahlzeit, nach der Wahl und sogar noch vor zwei Monaten getätigt hat, auch heute noch zählen, weil sie damals ehrlich gemeint waren. Im Laufe der vergangenen Monate haben wir als Fraktion verschiedene Aspekte dieses Themas beleuchtet und hierzu Anträge eingebracht: Mitbestimmung, Musterklagen, Senkung der Beiträge und vieles andere mehr.
Regelmäßig haben auch Vertreter der Koalition gesagt, dass wir eine Lösung für Sandstraßen finden müssen. Kein Geringerer als der Abgeordnete Noack erklärte noch am 15. Mai, dass man sich über die Straßen, die bereits vor dem 03.10.1990 in Benutzung waren, verständigen müsse. Genau das Gleiche sagte auch der Abgeordnete Schaller, in derselben Landtagssitzung, und verwies darauf, dass die Landesregierung Lösungsvorschläge unterbreiten solle. Sie hatten recht mit diesen Forderungen, denn auch Sandpisten sind Güter der Allgemeinheit, und es ist nicht gerecht und nicht sozial, wenn Einzelne dafür zahlen müssen.
Meine Damen und Herren! All diese Aussagen im Mai und Juni dieses Jahres kamen, nachdem – nachdem! – wir wegen Corona Kreditaufnahmen beschlossen und die Notwendigkeit von Sparmaßnahmen erkannt hatten. Allerdings kamen diese Aussagen, bevor Minister Stübgen meinte, ohne jede parlamentarische Debatte Beschlüssen des Landtags vorgreifen zu können, indem er am See verkündete, dass man die Abschaffung der Beiträge in dieser Wahlperiode nicht beschließen könne. Damit begab sich die CDU in einen krassen Widerspruch zu ihren noch vor der Wahl getätigten vollmundigen Reden und Thesen, als sie BVB / FREIE WÄHLER hier im Landtag dafür kritisierte, dass wir nur die Abschaffung der Ausbaubeiträge, nicht aber auch der Erschließungsbeiträge auf den Weg bringen würden. Hierzu äußerte sich am 10. April 2019 hier im Landtag Abgeordneter Genilke mit folgenden Worten, ich zitiere:
„Ich halte es […] für gerechtfertigt, dass wir die alten Sandstraßen nicht mehr mit Erschließungsbeiträgen belegen, denn sie wurden ortsüblich erstellt – und dazu stehe ich auch.“
Nun stellt sich die Frage: Stehen Rainer Genilke und die CDU auch heute noch dazu? – Aktuell sitzen sie. Also musste für die Behauptung, man könne sich das nicht leisten, Corona als Grund herhalten. Sie konnten seit Ausbruch der Pandemie keine weiteren Einsparpotenziale benennen – es gibt noch keine Steuerschätzung und der Rettungsschirm ist nicht ausgeschöpft -, aber Sie wissen bereits, dass wir uns genau diesen einen Teil nicht werden leisten können – wohlgemerkt, obwohl lange nach dem Corona-Ausbruch noch ganz anders gesprochen wurde. Genau das schadet der Glaubwürdigkeit des politischen Handelns insgesamt.
Im Rahmen unserer Informationstour durch 30 Brandenburger Orte sind wir auf breite Zustimmung und teils erschütternde Beispiele gestoßen: Bei einer Veranstaltung in Falkensee stand eine Großmutter auf und berichtete, dass sie 40 000 Euro zahlen sollte und dann den Vorschlag bekam, sich doch eine Grundschuld mit einer „attraktiven“ Verzinsung von damals noch 6 % eintragen zu lassen, und dass bei ihr Erschließungsbeiträge in Höhe von 48 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche erhoben worden sind. Und das waren keine Einzelfälle.
Meine Damen und Herren! Wir müssen hier eine Brandenburger Lösung finden, und diese muss darin bestehen, dass Straßen, die bereits 1990 als Wohnstraßen genutzt worden sind, nicht Jahrzehnte später mit Erschließungsbeiträgen belastet werden. Das ist nicht vermittelbar, das ist nicht fair, und das ist auch nicht ökonomisch! Die Menschen empfinden keinen Wertzuwachs, und sie wollen ihre „wertgesteigerten“ Häuser auch nicht verkaufen, sie wollen keine spekulativen Gewinne machen, sondern sie wollen dort wohnen bleiben. Sie wollen sich auch nicht, wie manche hier behaupten, auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Sie tragen die Grundsteuern, die Grunderwerbssteuer, die Gebühren für Straßenreinigung und Laubentsorgung sowie weitere öffentliche Lasten. Die Straßen sind nun einmal für alle da, und dass die Lasten für Güter der Allgemeinheit von der Allgemeinheit getragen werden, ist auch in vielen anderen Politikfeldern ein vernünftiger Ansatz.
Ausdrücklich nicht Inhalt des Antrages ist es, die Beiträge für neu angelegte Wohngebiete abzuschaffen. Dort erfolgt weiterhin eine privatrechtliche Umlage von den Investoren auf die Käufer.
Meine Damen und Herren, so gut wie alle Diskutanten der letzten Monate haben beteuert, dass wir diese spezifisch ostdeutsche Problematik einer Lösung zuführen müssen. Diese Lösung kann nicht darin bestehen, die Frage auf 2025 zu vertagen; sie drängt jetzt und muss auch jetzt gelöst werden.
Die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss wäre ein erster Schritt, diese Lösung auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank so weit.