Rede von Christine Wernicke in Textform:
Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Am Anfang des vorliegenden Antrags heißt es: Der Landtag stellt fest: Moderne Technik kann „in der […] Landwirtschaft dazu beitragen […], die Agrarwirtschaft nachhaltiger und ressourceneffizienter auszurichten“. – Gut. Das habe ich bereits 1980 in meinem Studium gelernt.
Grund für die Entwicklungen in der Agrartechnik seien der Fachkräftemangel, die neue Düngeverordnung, moorschonende Bearbeitung und eine zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln stärkere mechanische Bodenbearbeitung. Ja, wer möchte heute noch Land- oder Tierwirt werden – bei dem Ansehen, das dieses Berufsbild derzeit in der Öffentlichkeit, in den Medien und in der Politik genießt? Die neue, von der Landesregierung mit beschlossene Düngeverordnung sorgt dafür, dass noch mehr große Landtechnik schnell auf den Acker kommen muss, um die Gülle innerhalb von einer Stunde nach der Ausbringung einzuarbeiten.
Aber nicht nur für die Gülletechnik, sondern für alle land- und fortwirtschaftlichen Maschinen müssen Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, wenn sie breiter als 3 m sind. Die Anträge sollen laut Homepage des Landesbetriebs Straßenwesen vier Wochen vor Fahrtbeginn eingereicht werden. Im Auflagenkatalog zu einer solchen Ausnahmegenehmigung heißt es zum Beispiel: Auf Bundes- und Landesstraßen, Kreisstraßen und kommunalen Straßen ist Polizeibegleitung erforderlich. Der Genehmigungsinhaber hat die Polizeibegleitung frühzeitig, das heißt mindestens 48 Stunden vor Transportbeginn, beim Polizeipräsidium anzufordern. Die unmittelbare Transportmeldung ein bis zwei Stunden vor Transportbeginn hat zusätzlich bei der zentralen Leitstelle der Polizei zu erfolgen. – Selbst eine Glaskugel kann dem Landwirt vier Wochen vorher nicht helfen, tag- und stundengenau so etwas zu beantragen.
Mit dem vorliegenden Antrag wird das Problem, das der Bauernverband schon viele Jahre anspricht, nicht gelöst. Es soll nur analysiert und bewertet werden, Vorschläge sollen unterbreitet und mit den Fachverbänden erörtert und mit Herstellern diskutiert werden. Welche Fachverbände in Brandenburg haben Einfluss auf die Entwickler neuer Fahrzeugtechnologie wie John Deere, Fendt, Deutz, Claas oder New Holland? Ich denke, keiner.
In anderen Bundesländern haben sich die Behörden bereits auf ein vereinfachtes Verfahren geeinigt, welches für Fahrzeuge mit einer Breite bis 3,50 m gilt. Nach einer einmaligen Prüfung des Fahrzeugs durch die Polizei und die Straßenbaubehörde werden diese Fahrzeuge auf eine Erlaubnisliste beim Straßenverkehrsamt gesetzt. Die Erlaubnis wird bei wechselnden überbreiten Arbeitsgeräten auf das Zugfahrzeug übertragen. In der Ausnahmegenehmigung von Mecklenburg-Vorpommern heißt es ganz schlicht: Diese Erlaubnis wird zur Anfahrt zum Einsatzort bzw. zur Feldumsetzung erteilt. – „Brandenburg. Es kann so einfach sein.
“ Ziel des Antrags sollte es deshalb sein, die Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 3 StVO im Interesse der Land- und Forstwirte, im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Entlastung der Polizei auf Bundesebene zu ändern. Herr Minister Beermann, vielleicht kriegen Sie das auf dem kurzen Dienstweg hin. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen.