Christine Wernicke zum Gesetzesentwurf von SPD, CDU, Grüne „Änderung der Bauordnung“ – 26.08.20

26. Aug. 2020

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf kann nicht als großer Wurf zur Reformierung der Brandenburgischen Bauordnung bezeichnet werden. Dennoch sind an vielen Stellen Verbesserungen erkennbar. Auf einzelne ausgewählte Punkte möchte ich eingehen.

Ein positiver Aspekt des vorliegenden Entwurfes zeigt sich in der verbesserten Digitalisierung des Bauantragsverfahrens. Das Einreichen von Unterlagen wird erleichtert, die Abläufe werden voraussichtlich schneller sein. Dazu gehört auch, dass die Unmengen von Papier für die auszudruckenden Unterlagen entfallen können. Digitalisierung schont die Umwelt und entlastet die Verwaltung, was die Bauherren erfreuen dürfte.

Weiterhin begrüßen wir das vorgesehene Verfahren zur Errichtung von Gewächshäusern und Geflügelställen. Und dass Sportund Charterboote, die als Wasserfahrzeuge genutzt werden können, sowie Seilbahnen Anlagen des öffentlichen Verkehrs sind und somit nicht unter die Bauordnung fallen, entspricht unserem gesunden Menschenverstand.

Im Bereich der Typisierung ist Nachbesserung des vorliegenden Entwurfs angezeigt. Hier wird von seriellem und modularem Bauen gesprochen, damit schneller, kostengünstiger und flexibler gebaut werden kann. Wohnungsbau soll so beschleunigt und Planungs- sowie Verfahrenskosten sollen gespart werden.

Wenn eine Typengenehmigung erteilt wird, besagt dies, dass die bauliche Anlage bauaufsichtlichen Kriterien entspricht. Es heißt:

„Dies gilt aber nur, soweit es sich nicht um Anforderungen handelt, die einen Bezug zum jeweiligen Standort haben.“

Somit fragt man sich, was konkret damit gemeint ist und inwiefern sich ein solches Verfahren lohnt, bei dem nicht alle Punkte geprüft werden, also letztendlich doch wieder die bauaufsichtlichen Kriterien, die den Standort betreffen, neu geprüft werden müssen.

Noch wesentlicher ist jedoch, dass mit diesem an der Musterbauordnung orientierten Entwurf für Brandenburg die Typengenehmigung von Windenergieanlagen nicht expliziert ausgeschlossen wird. In § 3 Abs. 1 der Musterbauordnung in der aktuellen Fassung heißt es:

„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden [ …]“

Gerade bei den Windenergieanlagen sollte ganz bewusst das komplette Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, damit jede Anlage wie ein Einzelfall geprüft wird – zum Schutz von Leben, Gesundheit und Natur.

Die Typengenehmigung kann nur einen Teil der in einem Genehmigungsverfahren zu prüfenden Anforderungen abdecken. Der Entwurf sieht in § 72a Abs. 4 Satz 2 vor, dass die Bauaufsichtsbehörden die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen nicht mehr prüfen muss. Da nicht ausgeschlossen ist, dass aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse die Typengenehmigung nicht umgesetzt werden kann oder darf, ist der Bauaufsichtsbehörde eine eigene Prüfung nicht untersagt. In der Regel werden aber von der Typengenehmigung abweichende Entscheidungen nicht in Betracht kommen. Das gilt es zu verbessern.

Kritisch zu sehen ist ebenfalls der Bereich zur Bauvorlageberechtigung bei geringfügigen oder technisch einfachen Bauvorhaben. Es sollte in Betracht gezogen werden, ob Rahmenbedingungen nicht strenger gefasst werden sollten. Die Definition für technisch einfache Bauvorhaben besagt unter anderem, dass das Gebäude eine Grundfläche mit bis zu 50 m2 haben und zweigeschossig sein darf. Zweigeschossige Gebäude erfordern aber einen größeren technischen Aufwand und fallen daher aus dieser Definition der Rahmenbedingungen heraus.

Eine Verpflichtung zum Vorhalten einer Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bzw. zu einer Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung, wie es der Änderungsantrag der Linken fordert, lehnen wir ab.

Eine Überweisung an die Ausschüsse erscheint für diese Vorlage sehr sinnvoll und sie sollte dort – da stimme ich Frau WalterMundt zu – gründlich und intensiv diskutiert und damit dieser Vorentwurf der Bauordnung nachgebessert werden. – Vielen Dank.

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