Gastronomische Einrichtungen in Brandenburg dürfen laut Regelung der Landesregierung nur wieder öffnen, wenn sie vor Ort zubereitete Speisen anbieten. Hierzu Innenminister Stübgen wörtlich im RBB: „Eine Schokolade hinzulegen, reicht nicht aus. Eine warm gemachte Bockwurst reicht aus.“ Folglich müssen Kneipen und Biergärten demnächst z.B. Bockwurst ins Angebot aufnehmen, wenn sie wieder öffnen wollen. Unser Abgeordneter Matthias Stefke (BVB / FREIE WÄHLER) stellte eine Anfrage nach dem Sinn dieser Regelung.
Um die lange Antwort von Gesundheitsministerin Nonnemacher (Grüne) zusammenzufassen: Wo es nichts zu essen gibt, würden sich die Gäste betrinken. Und damit steige das Risiko „unkontrollierter körperlicher Kontakte“ und damit das Infektionsrisiko. Ob das eine schlüssige Begründung ist, realitätsfremd oder einfach nur Willkür, soll jeder für sich selbst beurteilen …
Wir halten die Regel jedenfalls trotz der Erklärung der Ministerin für unsinnig. Denn das Infektionsrisiko in einem Biergarten sinkt nicht, wenn er Bockwurst ins Angebot nimmt. Abstands- und Hygieneregeln und Öffnungszeiten sind durchaus Mittel gegen Infektionsgefahr. Aber der Zwang zur zubereiteten Speise ist nutzlose bürokratische Schikane.