Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskontrolle Dr. Zeschmann:
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete!
Die grundsätzlich sparsame Haushaltsführung in den zurückliegenden Jahren – wir haben gerade schon gehört, dass es dadurch Vor- und Nachteile gibt – versetzt uns in diesen Zeiten in die Lage, den Folgen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, auch wenn dies mit der Aufnahme hoher Schulden für den Landeshaushalt verbunden ist.
Gerade vor diesem Hintergrund zeigt sich aber, wie wichtig die Arbeit des Landesrechnungshofs und des Ausschusses für Haushaltskontrolle ist, um einen ordnungsgemäßen Umgang mit öffentlichen Geldern – den Steuermitteln von uns allen, auch unseren Bürgern – anzumahnen und durchzusetzen. Zudem kann und muss auf diesem Wege zukünftigem Fehlverhalten vorgebeugt werden.
Waren öffentliche Gelder bisher schon knapp, werden sie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Krise und der zu ihrer Bewältigung aufgewandten Mittel in den kommenden Jahren noch knapper. Damit wird die Kontrolle der Haushaltsbewirtschaftung umso wichtiger. Wir müssen nicht nur sicherstellen, dass die Verantwortlichen – insbesondere in der Landesregierung – aus den Fehlern lernen und Lehren für die Zukunft ziehen, sondern es ist unsere Pflicht und Verantwortung gegenüber unseren Bürgern, dass über Steuergelder stets mit dem notwendigen Augenmaß verfügt wird und alles mit rechten Dingen zugeht. Die Menschen vertrauen darauf, dass ihr Geld richtig und vernünftig ausgegeben wird. Wir sollten und dürfen sie nicht enttäuschen. Insbesondere sollten wir mit der Haushaltskontrolle weiterhin dafür sorgen, dass sich die öffentliche Hand dessen bewusst ist und durch sparsames und immer gesetzeskonformes Handeln auch für Krisenzeiten, in denen jeder Euro zählt, gewappnet bleibt.
Das System der Finanzkontrolle dient aber keinesfalls dazu, politische Entscheidungen zu revidieren oder erneut zu diskutieren. Wir wollen vielmehr sicherstellen, dass die demokratischen Entscheidungen fiskalisch richtig und rechtskonform umgesetzt werden. Dies zeigt sich auch an den im Ausschuss für Haushaltskontrolle eingereichten Beschlussvorschlägen zum Landesrechnungshofbericht des Jahres 2019. Die hier diskutierte Beschlussempfehlung beinhaltet die aus Sicht des Ausschusses als notwendig erachteten Sachverhaltsfeststellungen, die einzuleitenden Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine.
An dem dieser Beschlussempfehlung zugrunde liegenden Prinzip der parlamentarischen Finanzkontrolle sind viele beteiligt. Deshalb danke ich insbesondere dem Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Weiser, den weiteren Mitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für ihre Arbeit und den kritischen Blick.
Die einzelnen Beschlussvorschläge wurden zumeist auf einer sehr konstruktiven, sachlichen und ergebnisorientierten Ebene diskutiert und beschlossen. Aus diesem Grund konnten auch fast alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden. Natürlich gibt es auf der anderen Seite auch den einen oder anderen Punkt, bei dem um die bessere Lösung gerungen wurde, beispielsweise beim Programm P100 des Berichts Nummer 18; darüber haben wir eben ausgiebig gesprochen.
Neben dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs, in dem es hauptsächlich um die Prüfung der Arbeit der Landesregierung geht, darf die Prüfung des Landesrechnungshofs selbst durch den eigens dafür eingesetzten Unterausschuss für Haushaltskontrolle nicht in Vergessenheit geraten. Im Namen des Ausschusses danke ich natürlich auch der Präsidentin des Landtags und dem Präsidenten des Landesverfassungsgerichts für ihre Berichterstattungen im Rahmen des Entlastungsverfahrens.
Im Ergebnis mündete die Ausschussarbeit in den vier vorgelegten Empfehlungen zur jeweiligen Entlastung der Exekutive, der Legislative, der Judikative sowie des Landesrechnungshofs. Damit sich der Haushaltskreislauf nun schließen kann, bitte ich Sie, den vorgelegten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zuzustimmen. – Herzlichen Dank.