Christine Wernicke zum Antrag der Koalition (SPD, CDU, Grüne) „Beitragsbemessungsverordnung“ vom 14.05.20

14. Mai 2020

Christine Wernicke Rede in Textform:

Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Schon mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur gerechteren Verteilung der Lasten der Gewässerunterhaltung sollten die Kosten der Gewässerunterhaltung anhand der tatsächlich anfallenden Unterhaltskosten betrachtet werden. Dies wurde abgelehnt. Nun fordern die Koalitionsfraktionen, die realen Hektarbeträge zu einer vorteils- und verursachergerechten Verteilung der Kosten zu evaluieren und im Jahr 2023 einen Bericht vorzulegen. Gut, dass diese Einsicht da ist.

Auf der Landtagssitzung am 23. Januar 2020 sprach sich die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER für eine deutliche Entlastung der Waldflächen und eine gleichbleibende Belastung der landwirtschaftlich genutzten Flächen aus. In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses wurde immer wieder dargestellt, dass die Grundstücksflächen für die Höhe der individuellen Unterhaltungslast ein sachgerechter Maßstab sind. Das ist unstrittig.

Jedoch wird mit den vorgesehenen  Beitragsbemessungsfaktoren weder der wirtschaftliche Vorteil noch der Anteil an der Kostenverursachung berücksichtigt. Die nun geforderte Evaluierung für die Beitragsbemessungsfaktoren hätte unter Nutzung der vielen schon vorhandenen Daten und Informationen aus den sogenannten Planspielen im Vorfeld geprüft und ermittelt werden können.

Mein Wasser- und Bodenverband Uckerseen hat sich einmal die Mühe gemacht – vielen Dank dafür – und für die Faktoren 2, Siedlungsfläche, 1, landwirtschaftliche Nutzflächen, und 0,5, Waldflächen, eine Hochrechnung erstellt. Und was kam dabei heraus? Bei Siedlungsflächen erhöht sich der Beitrag von 9 Euro pro Hektar auf 18,25 Euro. Bei einem Einfamilienhaus mit 1 000 m² erhöht sich also der Beitrag von 90 Cent auf 1,83 Euro.

Mit etwas gesundem Menschenverstand kann man leicht erkennen, dass diese Erhöhung weder den wirtschaftlichen Vorteil noch den Anteil an der Kostenverursachung berücksichtigt. Für landwirtschaftliche Flächen würde sich eine geringfügige Erhöhung ergeben, für Forstflächen eine Entlastung von 50 % und man wäre bei 4,56 Euro pro Hektar. Anscheinend ist die Flächenkonstellation im Wasser- und Bodenverband Uckerseen sehr ausgewogen, was den vorliegenden Vorschlag betrifft. Vom Wasser- und Bodenverband Uckerseen kommt nur eine einzige Forderung an die Politik: Entwickelt eine einheitliche Regelung mit schlichten Lösungen für die Gemeinden!

Wir hoffen, dass der Aufwand der Evaluierung im Ergebnis zu einem besseren Zustand der Gewässer II. Ordnung führt. Wir stimmen daher diesem Antrag zu.

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