Die Landesregierung hat es trotz der von uns einberufenen Sondersitzung abgelehnt, zehntausenden Selbständigen und Kleinunternehmern, wie ursprünglich versprochen, zu helfen. Dr. Philip Zeschmann hatte im Wirtschaftsausschuss noch dafür gekämpft, dass die Landesregierung die Zusagen einhält – leider vergebens. Wirtschaftsminister Steinbach (SPD) meint, die Selbständigen sollten nun Hartz IV beantragen, um über die Runden zu kommen.
Hintergrund: Viele Kleinunternehmer mussten ihr Gewerbe aufgrund der Corona-Maßnahmen im März stilllegen. Sie sind nun de facto seit über einem Monat arbeitslos – haben aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ursprünglich sollten die Soforthilfen des Landes das überbrücken. Doch dann änderte die Landesregierung die Richtlinien, um die Kosten der Soforthilfe komplett auf die Bundesebene abwälzen zu können. Nur noch Betriebskosten werden erstattet – selbst für diejenigen, die noch zu alten Richtlinien Soforthilfe beantragt und bewilligt bekommen hatten oder gar keine nennenswerten Betriebskosten haben.
Wie die Selbständigen – vom Friseur über den Kneipier bis zur Nagelpflegerin – ohne Einnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen? Wirtschaftsminister Steinbach (SPD) meint: Die Betroffenen sollten Hartz IV beantragen. Dies ist aus unserer Sicht eine inakzeptable Lösung, denn genau für solche Notfälle hatte der Landtag zwei Milliarden Euro bewilligt.
Presseecho
Soforthilfe: Opposition wirft Wirtschaftsminister Steinbach „Wortbruch“ vor – MAZ 28.04.2020
Streit über Coronahilfen für Solo-Selbstständige – PNN 28.04.2020