Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion begrüßt einen von der LINKEN in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Volksinitiativen.
Durch die aktuelle Kontaktsperre fehlt es den Volksinitiativen zurzeit an Möglichkeiten, Unterschriften zu sammeln. Eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes soll Abhilfe schaffen. In Ausnahmesituation – etwa während der aktuellen Corona-Pandemie – sieht dieser eine Fristverlängerung für das Sammeln von Unterschriften vor. Dies soll es den Initiatoren von Volksinitiativen ermöglichen, in Krisenzeiten auch über den Zeitraum eines Jahres hinweg Unterschriften zu sammeln. So soll das Volksabstimmungsgesetz durch eine Regelung ergänzt werden, die im Fall von Gefahren- und Schadensereignissen wie der aktuellen Pandemie eine Verlängerung der Eintragungsfristen um bis zu drei Monate erlaubt. Bei fortbestehenden Einschränkungen kann die Frist um insgesamt bis zu sechs Monate verlängert werden.
Der Vorsitzende der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Péter Vida, sprach sich in der Sondersitzung des Landtages am 15.04.2020 für die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes aus. Er betonte, dass diese als Nachteilsausgleich für Volksinitiativen zu sehen sei, der das Sammeln unter fairen Möglichkeiten gewährleiste. Er wies jedoch auch darauf hin, dass weitere Maßnahmen zur Erleichterung wie beispielsweise das Ermöglichen von Online-Sammlungen und die Absenkung von Quoren in Angriff genommen werden sollten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Hauptausschuss überwiesen.