Kommunale Parlamente arbeitsfähig halten!

15. Apr 2020

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise müssen auch Regelungen für die Handlungsfähigkeit der Kommunen in außergewöhnlichen Notlagen geschaffen werden. Genau dies brachte die Koalition in Zusammenarbeit mit der Opposition in der Sondersitzung des Landtages am 15. April auf den Weg. Dies wurde notwendig, da in der Kommunalverfassung solch besondere Umstände nicht weiter geregelt sind. Und da eine Verfassung nicht einmal eben im Vorbeigehen geändert werden kann wurde diese Verordnung beschlossen, um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Parlamente zu erhalten.
 
Auch unsere Abgeordneten sprachen sich dafür aus und merkten anerkennend an, dass sie den engen Austausch zwischen Koalitionsfraktion und Opposition begrüßten, der in der Ausarbeitung dieses Antrags stattfand. Alle unsere Hinweise und Änderungswünsche waren von der Regierung beachtet und umgesetzt worden. Wichtig war uns hierbei ist, dass diese Verordnung nur in außergewöhnlichen Notlagen gelten soll, die seitens des Parlaments festgestellt werden. Und natürlich soll diese Regelung nur zeitlich befristet sein.
 
Hinweis: Im Vorfeld wurde das Gesetz von einigen als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet. Tatsächlich ist es das Gegenteil davon. Das Parlament soll hierdurch schließlich nicht entmachtet und die Entscheidungen an andere übertragen werden. Sondern die Parlamente sollen trotz Notlage in der gewählten Zusammensetzung arbeitsfähig bleiben. Nur eben über eine öffentlich einsehbare Videokonferenzen, statt in einer Präsenz-Sitzung mit Ansteckungsgefahr.
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