BVB / FREIE WÄHLER kritisiert die umstrittenen Pläne zur Reform der Notfallversorgung von Gesundheitsminister Spahn, da diese fatale Folgen für die Bürger nach sich ziehen könnten.
Durch die geplanten Umstrukturierungen besteht die Gefahr von Verzögerungen bei der rettungsdienstlichen Versorgung und der Unterversorgung der Bürger im ländlichen Raum.
Laut Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sieht die Reform Gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL) vor, an die sich Anrufer in Notfallsituationen wenden sollen. Bei dem Anruf unter der Nummer 112 oder 116 117 soll eingeschätzt werden, welche medizinische Leistung erfolgen soll: „Über das GNL werden Leistungen der medizinischen Notfallrettung, Krankentransporte und eine telemedizinische oder aufsuchende notdienstliche Versorgung auf Basis eines qualifizierten, standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens disponiert.“
Zudem sollen in einigen Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet werden. Als Träger der INZ sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhäuser vorgesehen, die fachliche Leitung obliegt der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Die INZ dienen als erste Anlaufstelle bei Notfällen, in der über die Art der Versorgung entschieden wird: „INZ leisten eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs und erbringen die aus medizinischer Sicht unmittelbar erforderliche notdienstliche Versorgung oder veranlassen eine stationäre Versorgung.“
Die Reformpläne greifen in bestehende Strukturen ein und gefährden durch zentrale Vorgaben deren Funktionsweise. Beim Rettungsdienst beispielsweise machen Vereinheitlichungen angesichts der erforderlich gewordenen Anpassungen an regionale Strukturen wenig Sinn. Fragwürdig ist auch das Vorhaben, Planungen zu Entscheidungen über Mitarbeiter und Standorte von Rettungswachen nicht mehr den Kreisen, sondern einer Landesbehörde zu überlassen. Dadurch werden den Landkreisen Gestaltungsmöglichkeiten entzogen, obgleich diese für einen Teil der Finanzierung aufkommen müssen.
Finanzierten bisher die Krankenkassen den Rettungsdienst, so ist in Zukunft eine Pauschale geplant, durch die nur noch maximal die Hälfte der Kosten abgedeckt werden würde. Den Restbetrag müssten Länder und Kreise beisteuern. Krankenkassen sollen in Zukunft nur für Betriebskosten und medizinisch notwendige Ausgaben aufkommen, nicht jedoch für Investitionen und sogenannte Vorhaltekosten. Infolgedessen entstünden für Länder und Kommunen Mehrkosten in Millionenhöhe.
Durch den entstehenden Kostendruck sind wiederum Einsparungen und Qualitätsverluste zu befürchten. In einigen Krankenhäusern könnten Notaufnahmen geschlossen werden, sollten sie geforderte Kriterien nicht erfüllen können. Manchen Krankenhäusern könnte aufgrund sinkender Einnahmen durch weniger Patienten sogar ganz die Schließung drohen. Patienten in Notfallsituationen müssten folglich länger auf eine rettungsdienstliche Versorgung warten, und auch die Versorgung der Bürger im ländlichen Raum wäre gefährdet.
BVB / FREIE WÄHLER warnt angesichts der Reformpläne vor den möglichen fatalen Folgen einer Umstrukturierung und spricht sich für den Erhalt der Rettungsdienste im ländlichen Raum aus.
Link zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/Referentenentwurf_zur_Reform_der_Notfallversorgung.pdf