Unser wichtigster Antrag im Februar: Das Recht zu Musterklagen bei Kommunalabgaben! Denn bisher muss bei rechtswidrigen Bescheiden in Brandenburg oft jeder einzelne Betroffene für sich klagen. Selbst wenn dutzende, hunderte oder gar Tausende Fälle in der Straße, der Kommune oder dem Abwasserzweckverband gleich gelagert waren. Bei einer Musterklagen würde hingegen nur ein einziger Betroffener stellvertretend für alle Betroffenen klagen. Und alle gleichgelagerten Fälle werden damit ebenfalls entschieden. Die Betroffen könnten sich die Kosten des einzelnen Prozesses teilen und die Gerichte werden entlastet. In Mecklenburg-Vorpommern sind solche Musterverfahren seit 15 Jahren von Kommunen und Zweckverbänden verpflichtend möglich, und es wurden damit gute Erfahrungen gemacht.
Doch bisher können Abwasserzweckverbände und Kommunen in Brandenburg die Musterklagen verweigern. Was sie gerne und oft tun, um den Aufwand und das finanzielle Risiko für den Einzelnen zu maximieren – und so von einer Klage gegen rechtswidrige Bescheide abzuhalten. Der Antrag würde die Möglichkeit zu Musterklagen verbindlich festschreiben und die bürger- und gerichtsfeindliche Praxis des Beharrens auf Einzelklagen beenden. Das Ergebnis wäre nicht nur eine in Summe riesiger finanzielle, zeitliche und nervliche Ersparnis für die Brandenburger. Auch die tausenden gleichgelagerten Einzelklagen würden nicht mehr die Gerichte Brandenburgs belasten.
Leider unterstützten weder SPD noch AfD, CDU, Linke oder Grüne den Antrag. Damit werden die Bürger und Gerichte in Brandenburg weiterhin mit Zigtausenden unnötigen Einzelklagen belastet werden. Wir lassen uns vom Starrsinn der anderen Fraktionen nicht abschrecken und kämpfen weiter für die Interessen der Bürger!
Zur Kurzvorstellung des Antrags auf Youtube
Einführende Rede im Landtag durch Péter Vida
Kurzintervention gegen SPD durch Péter Vida
Abschließende Rede im Landtag durch Péter Vida