Rede von Péter Vida in Textform:
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Anlass ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung der Beitragspflichtigkeit bei Zweitwohnungen. Das ist so weit auch in Ordnung und trägt zur Beitragsgerechtigkeit bei. Ich glaube, darüber besteht in diesem Landtag Konsens. Dass die Beschlussfassung durch die Länderparlamente der notwendige Weg ist, ist ebenfalls unstreitig.
Allerdings müssen wir sehen, dass im Windschatten dessen erhebliche Datenschutzprobleme bestehen. Ich finde es schon bemerkenswert, mit welcher Leichtigkeit hier und auch im Hauptausschuss darüber hinweggegangen wird. Der vorgesehene alle vier Jahre stattfindende automatisierte Abgleich mit den Meldeämtern ist – das kann man drehen und wenden, wie man will – ein unverhältnismäßiger Eingriff in die informelle Selbstbestimmung. Das ist so. Es ist deshalb so, weil dieser Eingriff weitestgehend anlasslos stattfindet.
Wir haben in der Diskussion im Hauptausschuss mit der Ministerin ausführlich darüber gesprochen: Anlass kann nicht sein, eine Beitragsberechnung zu erstellen, sondern der Anlass muss durch die Daten des Betroffenen gegeben sein. Alle vier Jahre – das ist nicht die durchschnittliche Umzugsperiode in Brandenburg. Im Übrigen geht es schon gar nicht um die weiteren Mitglieder des Haushalts. Insofern reden wir hier von einem alle vier Jahre erfolgenden, alle Personen erfassenden, anlasslosen, automatisierten Abgleich der Daten der Bewohner einer Wohnung. Somit steht die Zielerreichung, nämlich die Beitragsgerechtigkeit, nicht im Verhältnis zur Eingriffstiefe und vor allem zur Eingriffsbreite;
(Beifall BVB/FW)
denn ein weitestgehendes Abfragen personenbezogener Daten wäre in dem Ausmaß für die Sicherung einer Beitragsgerechtigkeit eben nicht vonnöten. Nicht nur ich sage das, auch die
Landesdatenschutzbeauftragte hat sehr detailliert darauf hingewiesen, dass hier ein Verstoß gegen die DatenschutzGrundverordnung und somit gegen europäisches Recht vorliegt. Die Ministerin konnte im Hauptausschuss auch nicht mit dem Werfen einer Nebelkerze davon ablenken, indem sie erklärte, alle Länder seien jetzt, nach dem Hinweis, einverstanden mit der neuen Regelung. – Die „anderen Länder“ waren die Ministerpräsidenten, nicht die Landesdatenschutzbeauftragten der anderen Länder; doch auf die kommt es hierbei an.
Es kommt hinzu, dass in Zukunft die Auskunftspflichten gegenüber den Betroffenen eingeschränkt werden sollen – in unangemessener Weise. Nun ist es unstreitig – das sagen wir als BVB / FREIE WÄHLER ganz klar -: Ein gut ausfinanzierter, qualitativ hochwertiger Rundfunk wird gebraucht und findet unsere Unterstützung,
(Beifall BVB/FW)
aber es müssen bei einem derartigen Datenvolumen geringere Eingriffsmöglichkeiten gefunden werden. Man kann sich nicht damit vertrösten, dass man das eventuell in einem 24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausräumt, sondern die Datenschutzbedenken bestehen jetzt – im Übrigen nicht nur bei uns, nicht nur bei der Landesdatenschutzbeauftragten Brandenburgs; auch die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und aller Länder empfiehlt, diesem Vertrag nicht zuzustimmen.
Deswegen können auch wir das nicht tun, und wir hätten uns von der Koalition gewünscht, dass hier ernsthafter auf diese Bedenken eingegangen wird und man nicht auf irgendwelche in Jahren stattfindenden, allen möglichen Verhandlungen mit allen möglichen Ländern obliegenden Änderungen hofft und darauf baut. Vielmehr besteht die Problematik jetzt, und wenn wir diesen Beschluss jetzt fassen, wird dieses Datenschutzproblem ab dem nächsten Jahr über uns hereinbrechen.
Und dafür tragen all diejenigen die Verantwortung, die das sehenden Auges, trotz qualifizierter Hinweise von unpolitischen Stellen – nämlich von den Datenschutzbeauftragten -, einfach über Bord geworfen haben. Diese Kritik müssen Sie sich gefallen lassen.