Rede von Christine Wernicke in Textform:
Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Retten, Löschen, Bergen, Schützen – für diese Aufgaben opfern die Kameradinnen und Kameraden ihre Freizeit und setzen sich Gefahren aus. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte erfüllen eine unverzichtbare Aufgabe für die Gesellschaft.
Ohne diese ehrenamtliche Tätigkeit könnten die Träger des Brandschutzes – die Städte und Gemeinden – den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg nicht absichern. Die ehrenamtliche Tätigkeit bildet eine wichtige Grundlage unseres Zusammenlebens, und die Würdigung dieses Ehrenamtes verdient höchste Anerkennung.
(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt B90/GRÜNE)
Seit 2019 können ehrenamtliche Feuerwehrleute in den Einsatzabteilungen nach dem Prämien- und Ehrenzeichengesetz eine jährliche Aufwandsentschädigung von 200 Euro erhalten. Darüber hinaus erfolgt alle zehn Jahre eine materielle Anerkennung in Höhe von 500 Euro.
An der Verwaltung soll die Auszahlung der Gelder nicht scheitern, sagten die Träger des Brandschutzes, also Bürgermeister, Amtsdirektoren, Landräte; denn die Kameradinnen und Kameraden sind bekannt. Außerdem zahlen wir aus den Kommunen selbst weitere Aufwandsentschädigungen an die Kameraden der Feuerwehr.
Und doch wird dieser Antrag damit begründet, dass das Antragsverfahren und die notwendige Erfassung der aktiven Dienstzeiten in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren in den Landesverwaltungen zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung geführt haben. Die Landesregierung solle daher aufgefordert werden, eine einheitliche softwarebasierte Erfassungsmethode einzuführen und den kommunalen Aufgabenträgern zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Es geht also gar nicht darum, wie die Überschrift des Antrags suggeriert, die freiwilligen Helferinnen und Helfer zu entlasten, sondern darum, die Arbeitsbelastung für die Landesregierung zu verringern.
In den §§ 11 bis 14 des Prämien- und Ehrenzeichengesetzes ist das Verfahren geregelt. Bewilligungsbehörde ist das für Brandschutz zuständige Ministerium. Das für Brandschutz zuständige Mitglied der Landesregierung kann die Aufgabe im Wege der Rechtsverordnung auf eine nachgeordnete Behörde oder Einrichtung übertragen.
Mit der Verordnung vom 7. Mai 2019 hat der Minister des Innern und für Kommunales die Aufgaben der Bewilligungsbehörde auf die Landesschule und Technische Einrichtung für Brandund Katastrophenschutz in Eisenhüttenstadt übertragen. Die Verwaltungsvorschrift vom 16. September 2019 regelt die Kriterien der Geltendmachung, das Antragsverfahren und die Zahlung des Zuschusses zum Aufwendungsersatz von maximal 200 Euro je Kameraden detailliert. Die entsprechenden Anlagen – also Sammelanträge für die Gewährung der Zuschüsse für die Träger des Brandschutzes, für die kreisfreien Städte oder für den Landkreis – sind dieser Verwaltungsvorschrift beigefügt. Geregelt ist auch der Zuschuss zum Aufwandsersatz für ehrenamtlich Mitwirkende in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Technischen Hilfswerkes entsprechend § 13 Abs. 2.
Ganz persönlich freue ich mich darüber, dass auch die ehrenamtlichen Notfallseelsorger und -seelsorgerinnen nach diesem Gesetz einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro als Aufwandsentschädigung erhalten.
(Beifall BVB/FW)
Am 6. Februar dieses Jahres kündigte der Minister des Innern und für Kommunales das elektronische Verfahren zur Datenübermittlung bei der Beantragung von Zuschüssen zum Aufwandsersatz an, das vom Zentraldienst der Polizei kurzfristig zur Verfügung gestellt werden soll. Auf der Webseite der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz wird dann eine speziell formatierte Excel-Datei zur Verfügung gestellt, in der die erforderlichen Daten zu den Personen, für die die Anträge gestellt werden, über eine Eingabemaske einzupflegen sind. Die Anlagen zur Verwaltungsvorschrift werden automatisch ausgefüllt und sind nur noch vom Hauptverwaltungsbeamten bzw. den Regionalstellenleitern zu zeichnen. Die Aufforderung in diesem Antrag, eine landesweit
einheitliche und softwarebasierte Erfassungsmethode einzuführen und den kommunalen Aufgabenträgern zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung zu stellen, läuft ins Leere; denn die entsprechenden Verwaltungsentscheidungen sind schon getroffen und die Umsetzung ist veranlasst. – Danke schön.