Christine Wernicke zum Antrag der Koalition (CDU, SPD, Grüne) „Modernisierung der Bauordnung“ vom 26.02.2020

26. Feb 2020

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Landesregierung soll beauftragt werden, die Bauordnung bis Ende des 2. Quartals aktuellen Bedingungen und Bedürfnissen anzupassen, um schneller, effizienter und nachhaltiger bauen zu können. Dies fordert der Antrag von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ohne wirklich konkret zu werden.

So soll eine Typengenehmigung das serielle und modulare Bauen erleichtern. Für welche Bauten soll eine typisierte Bauweise erfolgen? Schwebt den Antragstellern eine Plattenbauromantik vor, wie wir sie aus DDR-Zeiten kennen?

(Beifall BVB/FW und AfD – Lachen bei B90/GRÜNE)

Eine Typengenehmigung wird für Statik bereits erteilt.

Die Möglichkeit, Ladesäulen für die E-Mobilität zu genehmigen und aufzustellen, soll vereinfacht werden. Was konkret? Oder sollen E-Säulen wie in Bayern ohne Baugenehmigung durch die Kommunen im öffentlichen Raum aufgestellt werden können? Das wäre eine Variante.

Des Weiteren soll das Bauen mit klimafreundlichem Material erleichtert werden. – Das Bauen mit Holz steht jedem Bauherrn und Architekten frei. Klimafreundlich ist nur einheimisches Holz, welches aus einer nachhaltigen Bewirtschaftung des einheimischen Waldes stammt.

(Beifall BVB/FW und AfD)

Weiterhin sollen Meisterbetriebe für bestimmte Maßnahmen bauvorlageberechtigt sein. – Nur Personen können vorlageberechtigt sein, zum Beispiel Architekten und Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweisen können und mindestens zwei Jahre praktisch auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden tätig gewesen sind. So regelt es die Bauordnung.

Hemmnisse für digitale Verfahren im gesamten Baugenehmigungsverfahren sollen beseitigt werden. – Welche Hemmnisse bestehen? Und was konkret soll beim Mobilfunkausbau erleichtert und damit unterstützt werden? Die Verschattung, die Abstände oder die Höhe der Masten?

Der Antrag fordert dann, dass im Bereich der Landwirtschaft eine flexiblere Ausgestaltung der Beschränkungen für genehmigungsfreie Gewächshäuser im Außenbereich möglich werden soll. – Gewächshäuser mit nicht mehr als 150 m2 Grundfläche und nicht mehr als 5 m Höhe sind genehmigungsfrei. Was soll verändert werden?

(Beifall BVB/FW)

Soll die Grundfläche vergrößert werden, die Höhe? Oder sollen auch ortsfeste Gewächshäuser die gleiche Privilegierung erhalten?

Dann wird es etwas konkreter: Die Baugenehmigungspflicht für Mobilställe, zum Beispiel für Geflügel, soll entfallen. Das System der mobilen Hühnerhaltung passt hervorragend in die Ökolandwirtschaft. In Brandenburg wird eine Rahmengenehmigung für mehrere Standorte erteilt. Die geforderte Baugenehmigungsfreiheit bedeutet keine absolute Handlungsfreiheit. Alle baugenehmigungsrelevanten Vorgaben zur Abstandsregelung zu Wohnbebauung und Straßen sowie Emissionsvorgaben sind einzuhalten, der regelmäßige Standortwechsel sollte alle drei bis vier Wochen erfolgen. Diese Vorgaben klingen erreichbar. Doch Landwirte mit mobiler Hühnerhaltung bauen einen festen Winterstellplatz, auf dem sie auch bei feuchtem Matschwetter oder Frost die Versorgung gut sicherstellen können. Das ist an sich eine gute Idee, aber dadurch werden diese fahrbaren Stallanlagen eben nicht regelmäßig versetzt, und schon ist es vorbei mit der Genehmigungsfreiheit.

Weiterhin wird gefordert, dass die Änderung der bisherigen Nutzung von Gebäuden ehemals land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich unter erleichterten Bedingungen wieder zugelassen werden soll. Die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich ist in § 35 geregelt. Geht es um die zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, um die Nähe der neuen Nutzung zur Landwirtschaft, um die Frist von sieben Jahren bei der Aufgabe der Landwirtschaft oder um die Zulässigkeit der Gebäudeerrichtung vor mehr als sieben Jahren? Was konkret soll eigentlich daran geändert werden?

Die Landwirtschaft in Brandenburg und sicher in ganz Deutschland steht vor neuen Herausforderungen. Wo früher Tiere standen, herrscht heute oft gähnende Leere. Viele Landwirte stehen vor der Entscheidung: Was soll mit meinen leerstehenden Gebäuden geschehen? Langfristig ist es wünschenswert, die Wohn- und Lebensqualität des ländlichen Raums zu erhalten.

(Beifall BVB/FW)

Das ist überall dort besonders wichtig, wo die Gebäude ortsbildprägend sind und den Charme eines Dorfes maßgeblich beeinflussen.

Die Umnutzung nicht mehr benötigter Wirtschaftsgebäude ermöglicht Einkommen, ohne weitere landwirtschaftliche oder sonstige Fläche zu verbrauchen bzw. zu versiegeln.

Ich hoffe, dass der Antrag zur Modernisierung der Brandenburgischen Bauordnung in diesem Sinne gemeint war. – Vielen Dank.

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