Péter Vida zum Antrag „Vermittlungen von Rechtskenntnissen stärken“ der Koalition (SPD, CDU, Grüne) vom 12.12.2019

12. Dez. 2019

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Kurz vor der Weihnachtszeit wird das Schaufenster immer ganz besonders groß, und dieser Antrag passt gerade so noch hinein. Vermittlung von Rechtskenntnissen – wer will etwas dagegen haben, Bürger oder Schüler konkreter auszubilden oder in bestimmten Rechtsbereichen, zum Beispiel im Vertragsrecht oder in bestimmten Organisationsfragen, Erläuterungen zu geben? Das alles klingt sehr schön und ist sehr wünschenswert.

Man muss den Antragstext aber präzise lesen, und da heißt es dann:

„Die erfolgte Erhöhung des Personals im Justizbereich schafft nach Besetzung der entsprechenden Stellen den Raum“,

all die Unterrichtsaufgaben zu übernehmen. – Aktuell ist da nichts besetzt. Man hat Planstellen, die man besetzen will, und die  Landesregierung soll prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, nach der Besetzung der Stellen den Raum zu haben, solche Schulbesuche durchzuführen. Das ist ziemlich inhaltsleer und bringt keinen  inhaltlichen Mehrwert.

Aber wie sieht es denn tatsächlich aus? Haben die Richter und Staatsanwälte die Kapazitäten, um in den Schulen einen Nebenunterricht durchzuführen? In Brandenburg sind knapp über 800 Richterstellen besetzt, in den letzten zehn Jahren war die Tendenz leicht rückläufig.

In den letzten zehn Jahren waren die Stellen der Staatsanwälte – derzeit rund 220 – ebenso leicht rückläufig. Die Folgen sind klar: Überlange Verfahrensdauern, bei denen Brandenburg regelmäßig schlechter als der Bundesdurchschnitt dasteht. Rückstände in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind nicht maßgeblich abgebaut worden. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Rückstände massiv gewachsen. Auch unabhängig von Asylverfahren haben wir eine Erhöhung des Rückstaus in der Verwaltungsgerichtsbarkeit  mit der Folge, dass in Brandenburg mittlerweile selbst sogenannte Eilverfahren 4 Monate dauern.

Dieser Rückstau muss abgebaut werden. Das ist die der Justizverwaltung zuvörderst obliegende Pflicht,  denn das hat etwas mit Rechtsweggarantie für die Bürger zu tun. Es stellt sich schon die Frage, ob daneben Raum für diese durchaus wünschenswerten Zusatzaufgaben bleibt. Ich glaube, wir benötigen in erster Linie faire Verfahrensdauern für die Bürger und eine Entlastung der Richter und Staatsanwälte. Die sich abzeichnende Neubesetzung der Stellen ist nur eine Kompensation des derzeitigen Defizits. Sie schafft also noch keine zusätzlichen Kapazitäten, um diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen. Deshalb glaube ich, dass in der jetzigen Situation die Übernahme neuer Aufgaben fraglich ist.

Aber wie es ein Schaufensterantrag nun einmal an sich hat, zielt er auf etwas Gutes ab. Deshalb werden wir uns enthalten. – Danke schön.

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