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Rede von Péter Vida in Textform:
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es wird uns immer wieder gesagt: Habt euch nicht so mit der Windkraft! Nehmt euch doch ein Vorbild zum Beispiel an Dänemark, da wird ja auch viel gebaut. – Was viele dabei nicht beachten: Brandenburg hat inzwischen eine doppelt so hohe Dichte an Windrädern an Land wie Dänemark und das bei einer – abgesehen von Kopenhagen – ähnlichen Bevölkerungsdichte wie bei uns. Kaum eine Region auf diesem Planeten weist eine höhere Dichte an Windkraftanlagen auf als Brandenburg. In manchen Gemeinden kommt inzwischen eine Windkraftanlage auf 20 Einwohner. Halbwegs verträgliche Standorte, an denen man sich mit Anwohnern, Natur- oder Artenschutz kaum ins Gehege kommt, sind längst zugebaut. Für einen weiteren Zubau weicht man dann auf immer ungeeignetere und konfliktreichere Standorte zulasten des Artenschutzes, der Wälder und oft auch der Anwohner aus.
Es heißt nun – das werden wir sicherlich wieder hören -: Die Abstände werden doch vergrößert, die 1 000 Meter sind noch im Gespräch. – Dass aber die Größe der Anlagen in viel stärkerem Maße zugenommen hat, wird bei diesen Mindestabständen kaum berücksichtigt. In den 90er-Jahren waren Windkraftanlagen mit einer Höhe von 70 bis 90 Metern üblich, heute sind wir bei 230 oder 240 Metern angelangt. Das ist ungefähr 20 % höher als die Aussichtsplattform des Berliner Fernsehturms. Mit der Größe haben auch die Effekte wie Schlagschatten und die Lärmimmissionen massiv zugenommen.
(Beifall des Abgeordneten Stefke [BVB/FW])
Selbst die extrem windkraftfreundliche Fachzeitschrift „Erneuerbare Energien“ schrieb den damals noch üblichen 3-Megawatt-Anlagen einen Lärmpegel von bis zu 105 Dezibel zu; das ist ungefähr mit dem Lärm einer Kettensäge vergleichbar, die in einem Meter Abstand neben einem läuft. Trotz dieser immer größer werdenden Lärmimmissionen wurden hingegen die Mindestabstände zur Wohnbebauung kaum erhöht. Aus den 600 oder 800 Metern werden nun vermeintlich 1 000 Meter, und selbst die sollen ja nicht überall gelten. Von einer Verdreifachung der Abstände wie bei der Anlagenhöhe und -leistung ist bei den Mindestabständen keine Rede. Daraus folgt für die Anwohner eine bittere Wahrheit, nämlich dass im Vergleich zur Größe der Anlagen heute näher als jemals zuvor an die Wohnbebauung, an die Häuser der Bürger heran gebaut werden darf – so auch in Ahlsdorf, Elbe-Elster, mit 370 Metern, Treuenbrietzen, Potsdam-Mittelmark, mit 400 Metern Abstand. Das hat dann wie in Nibelungen, einem Stadtteil von Bernau, Konsequenzen, wo übrigens die Mindestabstände von 1 000 Metern formal eingehalten wurden: Kein einziges Wohnhaus stand näher als 1 000 Meter an den Anlagen und doch konnten die Anwohner nachts nicht schlafen. Das Problem wurde jahrelang geleugnet, es wurde schöngeredet, bis wir endlich eine Schallmessung durchsetzen konnten. Und siehe da: Die zulässigen
Immissionsgrenzwerte wurden in Bernau – insbesondere nachts – durchweg – trotz Mindestabstand von 1 000 Metern – deutlich überschritten; und das waren nur 3-Megawatt-Anlagen. Was passiert erst, wenn die neuen Generationen, also 4- oder 5- bis hin zu – das ist abzusehen – 6-Megawatt-Anlagen, in nur 1 000 Meter Entfernung stehen sollen? Es wird Beschwerden hageln – und das zu Recht!
(Beifall BVB/FW)
Es wird massenhaft zu Schallmessungen kommen, und am Ende werden die meisten dieser zu nah an den Wohnhäusern errichteten Anlagen gedrosselt oder stillgelegt werden müssen, mit einem Nachteil für alle: für die Hersteller, die lärmgeplagten Anwohner, die Betreiber, die da Fehlinvestitionen getätigt haben, und auch für die Regierung, die trotz der Warnungen die Anlagen genehmigt hat.
Zu Recht wurden daher bereits in der Vergangenheit mehrfach größere Mindestabstände gefordert, nicht nur von BVB / FREIE WÄHLER, ich erinnere etwa an einen Antrag der CDU vom Dezember 2018, Drucksache 6/9526. Das sah dann so aus.
(Der Abgeordnete hält die Drucksache hoch.)
Die CDU hat darin vor einem Jahr 1 500 Meter Mindestabstand und für bestimmte Einrichtungen sogar 2 500 Meter Mindestabstand gefordert. Ich glaube nicht, dass die Anlagen seitdem kleiner geworden sind. Daran erinnern wir uns gern, ebenso an den Entschließungsantrag aus dem Jahr 2015, in dem genau vorgerechnet wird, was die 10-H-Regelung bedeutet und warum sie gebraucht wird.
(Beifall BVB/FW)
Auch andere Bundesländer handeln so: NRW, CDU-Regierung, 1 500 Meter, erst jüngst festgeschrieben. Daher bitte ich Sie, meine Damen und Herren, im Namen hunderttausender in Zukunft Betroffener: Tun Sie den einzig vernünftigen Schritt und passen Sie auch in Brandenburg die Mindestabstände an die gewachsene Anlagengröße an und vermeiden Sie Fehlinvestitionen in Millionenhöhe! – Vielen Dank.