Matthias Stefke zum BER – Schallschutzprogramm Antrag von BVB/FREIE WÄHLER – Rede vom 12.12.2019

12. Dez. 2019

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking

Rede von Matthias Steffke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und – so Sie noch zugeschaltet sind – liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Zum BER zu sprechen – egal, um welches Thema es im Einzelnen geht – heißt im Grunde immer, mit fünf Minuten nicht auskommen zu können. Ich versuche es trotzdem.

Der BER soll nach Ankündigung des Vorsitzenden der Flughafengesellschaft, Herrn Lütke Daldrup, nun am 31. Oktober nächsten Jahres eröffnen. Es ist nach 2011, 2012, zwei Terminen im Jahr 2013, 2017 und 2018 der siebte Termin, der für die Inbetriebnahme genannt wird. Ich halte es da mit Johann Wolfgang von Goethe: „Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Freiherr von Lützow [AfD])

Der erste Spatenstich erfolgte bekanntlich am 5. September 2006. Die benötigte Bauzeit war mit fünf Jahren veranschlagt, und die geplante Eröffnung war demzufolge für den 30. Oktober 2011 terminiert. Wie wir wissen, kam es anders.

Ich rufe all dies nicht deshalb in Erinnerung, um wiederholt den Finger in die Wunde zu legen, wenngleich dies in Bezug auf den BER nie verkehrt ist. Ich tue es deshalb, weil es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der leidvollen Historie von x verschobenen Eröffnungsterminen und unserem Antrag „Anwohner schützen: BER-Schallschutzprogramm beschleunigen!“ gibt.

Die Genehmigung für den Bau des BER über den Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 ist mit den Auflagen zum Schallschutz verbunden. Die Einteilung der Schutz- und  Entschädigungsgebiete geht ebenfalls darauf zurück. Weitere Rechtsgrundlagen sind Planergänzungsbeschlüsse, Prozesserklärungen, OVG-Urteile sowie behördliche Vollzugsanweisungen. Die Gesamtzahl der betroffenen Haushalte liegt bei ca. 26 000, von denen laut FBB-Monatsbericht Stand Oktober dieses Jahres weit über 1 000 noch nicht beschieden sind und von denen man knapp 1 000 als „in Hinderung“ bezeichnet und die Schuld damit den Betroffenen zuschiebt.

Die Größe der Anspruchsgebiete beträgt 155 Quadratkilometer – damit die Größe einmal greifbar wird: Das ist ein Gebiet, in das fünfzig Mal die Fläche des in Grünheide geplanten TeslaWerks hineinpassen würde. Für die Anspruchsberechtigten ist nicht nur die Qualität, also die Wirksamkeit der Maßnahmen und ihre Folgen für ihre Gesundheit und die Gebäudesubstanz, sondern selbstverständlich auch der Zeitpunkt der Umsetzung des Schallschutzprogramms von entscheidender Bedeutung. Vom ersten Spatenstich am 5. September 2006 bis heute sind 13 Jahre vergangen – 13 lange Jahre, in denen es noch immer nicht gelungen ist, den Schutz der Schwerstbetroffenen vollständig umzusetzen. Über diesen langen Zeitraum – und bis heute – führen zahlreiche Schwerstbetroffene einen regelrechten Kampf gegen die Schallschutzabteilung der Flughafengesellschaft, um zu ihrem Recht zu kommen.

(Beifall BVB/FW)

Man muss es einmal deutlich sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Dieser Kampf sowie auch der jahrelange Kampf der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen den Standort selbst war zu jeder Zeit friedlich.

(Beifall BVB/FW)

Das ist angesichts tiefer Verzweiflung vieler Betroffener nicht selbstverständlich. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, hierfür den BER-Standortgegnern von dieser Stelle aus herzlich zu danken.

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Freiherr von Lützow [AfD])

Es bleibt unvergessen, dass die Flughafengesellschaft doch über Jahre den Schwerstbetroffenen in Bezug auf den Schallschutz nicht das Schwarze unter dem Fingernagel gönnte. Erinnert sei hier an die zum Teil sehr unterschiedliche Vorgehensweise der diversen beauftragten Ingenieurbüros bei den Bestandsaufnahmen für die schallschutztechnischen Objektbeurteilungen, den Streit um Wohnküchen, Wohndielen, Deckenhöhen, Wintergärten mit der kleinlichen Auslegung der Bauordnung seitens der Flughafengesellschaft, um eine Innen- oder Außendämmung oder um die Billigheimer-Lüfter. Höhepunkt
der Auseinandersetzung war, dass das Oberlandesgericht die Bewilligungspraxis der FBB für den Schallschutz im vergangenen Jahr in Teilen sogar für rechtswidrig erklärt und damit gekippt hat. Wenn Herr Lütke Daldrup nun so mutig ist, mit dem 31. Oktober 2020 einen konkreten Termin für die BEREröffnung zu nennen, dann sollte eines fraktionsübergreifend unstreitig sein: Zum ersten Start vom bzw. der ersten Landung auf dem BER müssen alle beantragten Maßnahmen zum passiven Schallschutz, auf die die Betroffenen im Umfeld des BER einen Rechtsanspruch haben, umgesetzt sein.

(Beifall BVB/FW und AfD)

Und ich hoffe, dass kein Redner nach mir auf die Idee kommt, zu sagen: Ja, das wollen wir auch, aber es liegt an den Betroffenen, wenn es nicht so sein soll. – Das wäre nicht nur zynisch, sondern eine unzulässige Verdrehung der Tatsachen.

(Beifall BVB/FW)

Wer wollte es Anspruchsberechtigten verdenken, wenn sie im Laufe der Jahre den Ausgang von diversen Klagen auf besseren, auf wirksameren Schallschutz abgewartet haben? Und sie wurden in diesem Vorgehen von gerichtlicher Seite bestätigt. Ich hatte bereits erwähnt, dass das Oberverwaltungsgericht eine langjährige Praxis der FBB für rechtswidrig erklärt hat. Und die Billigheimer-Lüfter, die nur kalte Luft in die Räume geblasen haben und damit Feuchtigkeit und Schimmel in den Häusern verursacht hätten, wurden doch auch nicht allein aus Einsicht oder gar Nächstenliebe auf Lüfter mit  Wärmerückgewinnung umgestellt, sondern weil sich Betroffene gegen das Ignorieren einfacher Bauphysik gewehrt haben.

(Beifall BVB/FW)

Nein, die Schuld den Betroffenen zuzuschieben geht gar nicht. Die Landesregierung muss jetzt Druck auf die FBB ausüben, dass sie eine Schippe drauflegt und alle von ihr zu vertretenden Hindernisse aus dem Weg räumt. Dazu zählt, wie in unserem Antrag formuliert, dass sie sich nicht kleinlich um Kosten streitet, die aufgrund eines veralteten Preiskatalogs in den Leistungsverzeichnissen zu niedrig bemessen sind, oder um begründete Veränderungswünsche zur Raumnutzung.

Hehren Worten von dem weltbesten Schallschutz, vom Schallschutzfrieden, vom Bündnis am Boden und so weiter und so fort sollten nun endlich einmal Taten folgen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

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