Kontrolle der Landkreise hinsichtlich der Einhaltung des allgemeinen Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit i.S.d. § 63 Abs. 2 BbgKVerf bei Ausübung der ihnen gemäß § 2 Abs. 1 LAufnG übertragenen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung im Falle der Aufnahme und vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten
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Typ
Anfrage
Drucksache
7/9398
Status:
Beantwortet
Bearbeiter:
Matthias Stefke